Die Kassa pfeift zur Ausweiskontrolle

Innsbruck – Fünf 14- bis 17-Jährige betrinken sich und verwüsten im Vollrausch 150 Gräber am Soldatenfriedhof in Amras. Den Sprit besorgte e...

Innsbruck –Fünf 14- bis 17-Jährige betrinken sich und verwüsten im Vollrausch 150 Gräber am Soldatenfriedhof in Amras. Den Sprit besorgte ein erst 14-Jähriger in einem Supermarkt – obwohl das Jugendschutzgesetz den Verkauf von Alkoholika an unter 16-Jährige und den Verkauf von Spirituosen und Alkopops an unter 18-Jährige verbietet.

Kein Einzelfall – auch wenn sich die Lage gebessert hat: Zuletzt waren 2008 Testkäufe in 229 Tiroler Geschäften, Tankstellen etc. erfolgt. Damals kamen die 13- bis 15-jährigen Mysteryshopper noch bei jedem dritten Anlauf an Alkohol. Die Wirtschaftskammer und die für Gesundheit und Jugendschutz zuständigen Landesräte priesen das bereits als Beleg für das „erwachte Bewusstsein des Handels“.

„Aufgrund der Testkäufe“, so berichtet Marcus Wöhrle, der Obmann der Lebensmittelhändler, „haben alle, die bei Ketten dabei sind, ein Signal in die Kassa eingebaut.“ Der Stichtag beim Geburtsdatum werde automatisch angezeigt, „damit die Ausweiskontrolle ohne Rechnen möglich ist. Die Kassa macht auch nicht weiter, bevor es keine Freigabe gibt. Auch bei Zigaretten pfeift die Kassa.“ Allerdings ist das nur eine Erinnerung. „Die Verpflichtung zur Ausweiskontrolle steht aber in den Verträgen mit den Kassieren großteils drin. Auch bei Schulungen wird vehement darauf hingewiesen“, betont Wöhrle. Die Konsequenzen von Missachtungen reichten „bis zur Entlassung“.

Über interne Folgen im konkreten Supermarkt, in dem der spätere Vandale einkaufte, ist nichts bekannt. Die Polizei zeigte den Leiter nach dem Jugendschutzgesetz an. Das Strafmaß reiche „von 200 Euro aufwärts“, erklärt Elmar Rizzoli, der Chef der städtischen Mobilen Überwachungsgruppe.

Seine Truppe kontrolliere Alkoholverkäufer „sicher monatlich“ und verstärkt in exponierten Lagen wie in Bahnhofsnähe. „Bei Geschäften hatten wir schon länger keine Anzeigen mehr, im Gastgewerbe gibt es den einen oder anderen, der sich nicht an die Bestimmungen hält. Vor einigen Jahren gab es aber noch mehr Übertretungen.“

Überprüft werden auch die Jugendlichen, hier gebe es „50 bis 100 Anzeigen jährlich“. Im Fall ertappter Alkoholkonsumten sei „bei der ersten Übertretung statt einer Geldstrafe auch eine Beratung möglich“. Bei der Weitergabe – etwa wenn ein 17-Jähriger 14-Jährige versorgt – folge „auf jeden Fall eine Geldstrafe ab 200 Euro“. (er)