Mordprozess nach Fehde
Ein in Tirol lebender Türke soll laut Anklage mit seinen Brüdern wegen eines Streits um Hirtengelder einen grausamen Mord begangen haben
Innsbruck – Ein Schwurgerichtsprozess gegen einen türkischstämmigen Tiroler, der an einem Mord an einem Dorfvorsteher in Ostanatolien beteiligt gewesen sein soll, geht am Mittwoch in Innsbruck in die nächste Runde.
Der 43-Jährige soll laut Anklage bereits im Juni 2006 gemeinsam mit seinen drei Brüdern das mit seiner Familie verfeindete Opfer mit Fleischerbeilen und Messern vorsätzlich getötet haben. Schon zu Prozessbeginn hatte sich der von Verteidiger Paul Delazer Vertretene für nicht schuldig bekannt. Bisherige Prozesstage brachten nur wenig Erkenntnisse. Außer, dass der Angeklagte mittlerweile Pensionist ist und man Zeugen aus der Türkei offenbar rechtsstaatlich nicht dazu bewegen kann, in einem österreichischen Prozess auszusagen.
Auch ein türkischer Staatsanwalt war übrigens dieser Meinung. Ein 2011 extra über den Dienstweg angereister türkischer Kommissar war zwar mit dem Sachverhalt niemals befasst, verlangte aber 500 Euro für die Mühen und Ersatz für sieben Tage Urlaub. Die Brüder des Angeklagten wurden bereits verurteilt und entschlugen sich der Aussage.
Grund für die Tat: Zwischen einem in der Türkei lebenden Bruder des Angeklagten und dem Dorfvorsteher habe seit 2005 ein Streit über Hirtengelder bestanden. In weiterer Folge sei es zu Feindseligkeiten, einem Streit und einer Familienfehde gekommen. Der Vater der vier Söhne habe beschlossen, den Dorfvorsteher zu töten. Der 43-Jährige und seine in Deutschland lebenden Brüder reisten darauf in die Türkei, um dem Willen des Vaters Folge zu leisten.
Für den bislang Unbescholtenen gilt die Unschuldsvermutung. Es droht lebenslängliche Haft.
Der Prozess sollte eigentlich heute um 8.30 Uhr am Landesgericht beginnen. Wie schon öfters in der letzten Zeit konnte er jedoch aufgrund nicht anwesender Laienrichter (Geschworene) nicht rechtzeitig starten. Noch am Vormittag wurde der Prozess dann schließlich fortgesetzt.
Richter Josef Geisler begann darauf in der Türkei getätigte Zeugenaussagen zu verlesen. Dies war nötig, da die Zeugen von der österreichischen Justiz nicht dazu zu bewegen waren, ihre Aussage vor dem Schwurgericht in Innsbruck abzulegen.
Anschließend wurden Teile der Urteile der bereits verurteilten Brüder des Angeklagten verlesen. Für das Beweisverfahren kommt außerdem erschwerend hinzu, dass die Verteidigung des bis heute leugnenden Angeklagten das Fragerecht an die in der Türkei aussagenden Zeugen nicht ausüben konnte.
Mit einem Urteil wird noch heute gerechnet.
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