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Waffenschmuggel: Burgenländer bleibt in Kairo in U-Haft

Ein wichtiger Zeuge erschien am Donnerstag nicht zur Verhandlung. Der nächste Gerichtstermin wurde für 22. April festgesetzt. So lange muss der 32-Jährige im Gefängnis bleiben.

Kairo/Eisenstadt – Ein 32-jähriger Burgenländer, der am 2. November am Flughafen in Kairo als mutmaßlicher Waffenschmuggler festgenommen wurde, muss weiterhin in Untersuchungshaft bleiben. Die dritte Verhandlungsrunde, die am Donnerstagnachmittag zu Ende ging, blieb für den angeklagten Hannes F. ohne Ergebnis, der Prozess wurde auf 22. April vertagt. Das teilte Außenministeriums-Sprecher Peter Launsky-Tieffenthal auf Anfrage mit.

„Hannes Anwalt will noch weitere Beweise vorlegen, um aufzuzeigen, dass die Waffen ordnungsgemäß deklariert und vor allem auch transportiert wurden“, so Lisa F., die Ehefrau des Burgenländers, unmittelbar nach der Verhandlung zur APA. Das Gesetz sehe nämlich vor, dass Munition (Hannes F. hatte 200 Schuss sowie vier Gewehre im Gepäck, Anm.) und Waffen getrennt voneinander transportiert werden müssen, erklärte sie. Hier stehe allerdings Aussage gegen Aussage, denn ein als Zeuge geladener Sicherheitsbeamte behaupte, dass dies damals nicht der Fall gewesen sei.

Auch der Leiter der Zollbeamten, die am Tag der Einreise bzw. Festnahme Dienst hatten, wurde vernommen. Der Protokollführer des Staatssicherheitsgerichts, der dem Vernehmen nach als wichtiger Zeuge gilt, erschien nicht. „Es ist auch sehr unwahrscheinlich, dass er jemals kommen wird“, meinte Lisa F. Um vor dem Staatssicherheitsgericht aussagen zu dürfen, benötige er nämlich eine Genehmigung des Präsidenten oder vom Nationalen Sicherheitsrat, bestätigte auch Launsky-Tieffenthal.

Hannes F. ging es am Donnerstag den Umständen entsprechend. „Er ist natürlich fertig, dass das alles wieder einen Monat länger dauert“, sagte Lisa F. Die eigentlich für den Vormittag angesetzte Verhandlung begann erst zu Mittag und wurde ein paar Mal für kurze Pausen unterbrochen. Botschafter Thomas Nader, eine Übersetzerin sowie die Ehefrau des Angeklagten verfolgten das Geschehen an Ort und Stelle.

Ob Lisa F. auch bei der vierten Verhandlungsrunde dabei sein wird, war zunächst unklar. Flugticket und Aufenthalt bezahlte die Hausfrau und Mutter einer Tochter im Volksschulalter von Spendengeldern. Dass die zweite und dritte Verhandlung binnen weniger Tage, am Sonntag und am Donnerstag, stattfanden, sei Glückssache gewesen. (APA)