Keine Spur von Waffenstillstand in Tirols Wäldern
Zwischen Land Tirol und Jägerverband fliegen einmal mehr die Fetzen. Jetzt reicht‘s LHStv. Toni Steixner: Er zieht seine Jagdgesetz-Novelle zurück.
Von Mario Zenhäusern
Innsbruck –Lange Zeit hatte es den Anschein, als ob sich Jäger, Förster, Grundeigentümer und die Beamten der Jagdbehörde wieder grün wären. Nach Jahren harter Konflikte schien Eintracht zu herrschen. Dies umso mehr, als sich Land Tirol, Jägerverband und die Vertreter der Grundbesitzer heuer dazu durchrangen, den umstrittenen Rotwildbestand in den Revieren durch eine Doppelzählung zu Jahresbeginn erneut zu zählen.
Dieser Rotwildbestand ist für Jäger und Förster wie eine Art Pulverfass. Die auf dem Ergebnis der Zählung aufbauende und mit der Spitze des Landesjägerverbands akkordierte (und anfangs für „weitgehend in Ordnung“ befundene) Novelle des Tiroler Jagdgesetzes funktionierte als Lunte, die jetzt zur Explosion führte. Den nötigen Funken liefert ein harsches Mail von Landesjägermeister Karl Berktold an LHStv. Toni Steixner. Darin teilt Berktold mit, dass der Jägerverband die vorliegende Novelle „striktest“ ablehne. Die Waidmänner fühlen sich „missbraucht und über den Tisch gezogen“, schreibt Berktold, „so kann man mit den 150 Funktionären und den 16.000 Jägerinnen und Jägern nicht umgehen.“
Steixner, vom rüden Ton des Mails auf der einen und der kategorischen Ablehnung seines Novellierungsvorschlags auf der anderen Seite überrascht, zieht die Konsequenzen. „Dann gibt es halt keine Novelle“, erklärte er der TT gegenüber, „ich ziehe die Novelle zurück.“
Die Behörde wollte mit der Novellierung des Jagdgesetzes auf die Tatsache reagieren, dass „stetig steigende Schalenwildbestände inzwischen eine Gefährdung unserer unverzichtbaren Schutzwälder, Seuchengefahr und auch eine Überforderung der Jägerschaft bedeuten“, erklärt Steixner verärgert. Die Abschussplanung allein auf Basis von unsicheren Wildstandszahlen habe sich als untauglich erwiesen, auch der Vegetationszustand im Lebensraum müsse ein entscheidendes Kriterium sein.
Steixner ist ob der sturen Haltung der Jäger enttäuscht: „Wir wollten geeignete Instrumentarien dafür schaffen, die Probleme der Überhege, der Wildstandskontrolle und der Wildschadensverhütung insbesondere beim Rotwild besser in den Griff zu bekommen. Und wir wollten die Wildgesundheit im Tiroler Jagdgesetz verankern, zumal zwischen dem Auftreten von Tierseuchen und einem unangemessen hohen Wildbestand regelmäßig ein unmittelbarer Zusammenhang besteht.“
Berktold hingegen will von einem unangemessen hohen Wildbestand nichts wissen. Im Mail an Steixner zweifelt er die der Gesetzesnovelle zugrunde liegenden Zahlen erneut an. Insbesondere die so genannte „Dunkelziffer“, also jene 5000 Tiere, die nicht tatsächlich gezählt, sondern geschätzt wurde, weil auch im Winter nicht jedes Tier zur Fütterung kommt, stößt dem Oberjäger sauer auf. Diese Zahl sei nicht nachvollziehbar und stehe im Widerspruch zu Berktolds Aussagen bei der Vollversammlung des Tiroler Jägerverbandes. „Zwei Jahre intensiver Verhandlungen, welche von uns ehrlich und engagiert geführt wurden, sind offensichtlich umsonst gewesen.“
Der Landesjägermeister konstatiert, dass die Stimmung im Verband katastrophal sei, die Bereitschaft zur weiteren Mitarbeit sinke. Steixner sieht das offensichtlich ähnlich: „In dem Zusstand, in dem sich der Tiroler Jägerverband (TJV) derzeit befindet, wäre die Novelle unverantwortlich.“ Das für die Jagd zuständige Regierungsmitglied bezieht sich dabei auf den Umstand, dass ein Punkt der Novelle die Übertragung einer Behördenfunktion auf den TJV gewesen wäre. Steixner: „Dazu braucht‘s Verantwortungsbewusstsein, außerdem müssen das die Jäger das auch wollen. Beides ist derzeit nicht der Fall.“
Neben dem Vorstand des Jägerverbands haben sich auch der Tiroler Waldbesitzerverband und die Vertretung der Grundeigentümer gegen die vorliegende Novelle ausgesprochen. Steixner will aber nicht vollends aufgeben. Er baut darauf, dass im Laufe der Zeit Vertrauen und Respekt wieder wachsen werden. „Bis dahin wird die Tiroler Landesverwaltung das gültige, aus dem Jahr 2004 stammende Tiroler Jagdgesetz bestmöglich zu vollziehen wissen. Wobei eine Änderung der Vollzugspraxis bei manchen Bestimmungen des Gesetzes im Sinne einer ausgewogeneren Berücksichtigung der Interessen erforderlich sein wird.“
Erste Reaktionen gab es bei der Bezirkstrophäenschau in Seefeld. Die Jäger von Innsbruck-Land hatten selbst eine Resolution gegen die Novelle verfasst. „Eine sinnvolle Entscheidung“, nannte LH Günther Platter den Rückzug.
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