Buwog statt Telekom: Grasser muss nach Ostern vor den U-Ausschuss
Die Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP bereiten allmählich das Ende des U-Ausschusses vor. Die Causa Telekom wird nach Ostern unterbrochen, dafür steht ab 17. April die Buwog-Affäre auf der Tagesordnung. Gleich zu Beginn wird Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser geladen.
Wien - Im U-Ausschuss herrscht „Eiszeit“: Die bisherige Zusammenarbeit aller Fraktionen ist seit Donnerstag Geschichte. SPÖ und ÖVP haben wie berichtet gegen den Willen der Opposition die nächsten Zeugenladungen in der Telekom-Affäre beschlossen und auch angekündigt, den U-Ausschuss noch in diesem Jahr beenden zu wollen. Die bisherigen Befragungen seien „ausufernd“, der Ausschuss soll daher „gestrafft“ werden. FPÖ, Grüne und BZÖ wollen sich mit öffentlichen Druck dagegen wehren und wollen eine Serie von Nationalratssondersitzungen einberufen. Die erste soll schon nach Ostern stattfinden. Im Zentrum dieser Sitzung soll die Tiroler ÖVP stehen. Konkret will die Opposition die Wahlkampffinanzierung dvon Karin Hakl durch den Telekom-Lobbyisten Peter Hochegger und die Jagdeinladungen für Landeshauptmann Günther Platter thematisieren.
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) hat sich am Freitag unzufrieden mit dem Verlauf des Untersuchungsausschusses gezeigt. Sie sei „nicht erfreut, um nicht zu sagen unglücklich“ mit der derzeitigen Situation, sagte sie im Ö1-“Mittagsjournal“. Sie hoffe, dass sich „alle fünf Fraktionen“ rückbesinnen würden auf „eine konstruktive Vorgangsweise“. Auch U-Ausschussvorsitzende Gabriela Moser bedauert die jüngste Entwicklung. Sie bezeichnete das Klima als „eisig“. Moser glaubt, dass die Qualität des Ausschusses darunter leiden wird. Denn die Erfolgsaussichten seien nun „etwa geringer“ und die Arbeit habe sich „erschwert“.
Causa Buwog löst Telekom-Affäre ab
Die Regierungsparteien haben am Donnerstag unterdessen auch bereits die ersten Zeugenbefragungen für das zweite Untersuchungsthema, die Buwog-Privatisierung, beschlossen. Zum bisherigen Thema Telekom werden am 11. und 12. April Arno Eccher, Michael Richter, Monika Langthaler, Heinz Lederer, Stefan Krenn, Thomas Scheiner, Peter Hochegger und Rudolf Fischer geladen. Dieser Komplex ist aus Sicht von SPÖ und ÖVP damit vorerst abgeschlossen. Die Fraktionsführer Hannes Jarolim (SP) und Werner Amon (VP) begründen das damit, dass die Staatsanwaltschaft neuerlich den Termin verschoben habe, ab dem der U-Ausschuss den „Kronzeugen“ Gernot Schieszler befragen kann. Ohne diese Aussage könne man den Komplex aber inhaltlich nicht abschließen.
Grasser soll am 17. April vor U-Ausschuss
Am 17. April wollen SPÖ und ÖVP zum Thema Buwog übergehen und haben gleich zu Beginn Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und dessen Ex-Mitarbeiter Michael Ramprecht, der in dieser Causa als Belastungszeuge gegen Grasser auftritt, sowie zwei Rechnungshof-Mitarbeiter geladen.
Die Buwog-Affäre rund um Korruptionsverdacht und Amtsmissbrauch bei der Privatisierung der früher staatlichen Bundeswohnbaugesellschaften beschäftigt seit Jahren die österreichische Öffentlichkeit und die Justiz. Der Verkauf der fünf Wohnbaugesellschaften des Bundes mit rund 62.000 Wohnungen im Jahr 2004 war einer der größten Immobiliendeals in Österreich. Mehr als sechs Jahre später wurde der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser erstmals von der Staatsanwaltschaft dazu einvernommen.
Die Staatsanwaltschaft verdächtigt Grasser demnach, 2002 in seiner Eigenschaft als Finanzminister nicht den Best- und Billigstbieter CA-IB, sondern die Investmentbank Lehman Brothers mit der Abwicklung der Privatisierung der Bundeswohnungen beauftragt zu haben.
Provisionszahlungen
Zentraler Bestandteil der Ermittlungen sind die Provisionszahlungen von 9,6 Millionen Euro, die vom erfolgreichen Bieter Immofinanz an den PR-Berater Peter Hochegger und den Ex-FPÖ-Politiker und Grasser-Vertrauten Walter Meischberger bezahlt wurden. Die Gelder sollen über Zypern auf drei Konten in Liechtenstein geflossen und laut Verdachtslage zu einem Teil auch Grasser zugekommen sein. Es gilt für alle Genannten die Unschuldsvermutung. (tt.com/APA)
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