Unternehmersohn schlug Vater zu Tode
Weil er seiner Mutter heftige Fußtritte und Schläge verpasst hatte und auf seinen Vater mit einer hölzernen Engelsfigur eingeschlagen hatte, musste sich heute ein 52-jähriger Unternehmersohn vor Gericht verantworten.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck – Am Landesgericht musste sich heute ein 52-jähriger Innsbrucker aus einer bekannten Unternehmerdynastie wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge, der gefährlichen Drohung und des Widerstandes gegen die Staatgewalt verantworten.
Der Unternehmersohn soll laut Anklage von Staatsanwältin Nina Härting am 1. Oktober nicht nur seiner Mutter heftige Fußtritt und Schläge verpasst haben, sondern mit einer Engelsfigur aus Holz auf seinen Vater in Verletzungs- aber nicht in Tötungsabsicht derartig massiv auf dessen Kopf eingeschlagen haben, dass dieser 14 Tage später an Einblutungen der Hirnhaut verstarb.
Vor Gericht wurde die Motivlage für die schreckliche Tat offensichtlich. Der gepflegt und unternehmerisch aussehende, großgewachsene Angeklagte lebte mit 52 Jahren noch immer in einem Zimmer im Wohnhaus seiner Eltern. Weiters arbeitete er in deren Betrieb.
Aus dem jahrelangen Abhängigkeitsverhältnis und einem vorhergehenden Nachtlokalbesuch bis in die frühen Morgenstunden kam es dann nach Zurechtweisungen der Mutter zur Explosion des schon erwachsenen Buben. Unter einem Einfluss von über zwei Promille war der Innsbrucker dann erst durch das Einsatzkommando der Kobra mitten in Innsbruck zu bremsen.
Zum Einsatz der Polizeieliteeinheit musste es deshalb kommen, da der Mann einen herbeigerufenen Streifenpolizisten erst über das Fenster mittels Zeigen einer Pistole zu verstehen gab, dass er jetzt verschwinden solle und eigentlich ja schon lange tot sein könnte.
Die als Zeugin befragte Mutter, eine rüstige und elegante Dame, gab vor Gericht an, dass sie ihrem Sohn schon alles verziehen hätte und entschlug sich darauf auch ihrer Aussage.
Nun klärt Gerichtsgutachter Walter Rabl beim nächsten Gerichtstermin im Mai allfällige festgestellte Verletzungen. Verteidiger Matthias Kapferer bemängelte, dass trotz des massiven Polizeieinsatzes, dem Angeklagten nach der Tat nicht einmal Blut abgenommen worden war, um festzustellen, ob nach dem Nachtlokalbesuch nicht andere Substanzen überhaupt zu einer Unzurechnungsfähigkeit und zur Tat führen hätten können.
Der Unternehmersohn wurde mittlerweile gegen Gelöbnis seine Eltern nicht zu besuchen, entlassen. Auf dezitierten Wunsch der Mutter hat sich der 52-Jährige jedoch darüber hinweggesetzt und ist mittlerweile seit einer Woche wieder öfters zu Besuch bei ihr.
Kommentare