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Angeklagter im Fall Cain zu lebenslanger Haft verurteilt

Der 27-Jährige wird außerdem in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Feldkirch - Es war wohl der längste und qualvollste Tag des kleinen Cain, bis er rund 24 Stunden nach den Schlägen seines Peinigers am 8. Jänner 2011 um 20.18 Uhr endlich sterben „durfte“. Milosav M. hatte ihn am Vortag grün und blau geschlagen. Als Strafe, weil sich der kleine Bub aus der Küche ein Joghurt geholt hatte. Verzweifelt hatte es der Dreijährige noch unter seinem Hemdchen versteckt, doch Milosav M. sah es und sanktionierte das Fehlverhalten. Beinahe stumm ertrug der Kleine die Schläge. Das machte den Mann noch wütender. Er holte einen Besenstil und schlug noch kräftiger zu. Dafür musste das Kind sogar seine Unterhose ausziehen.

Der Peiniger holte eineinhalb Meter aus und drosch auf den Kleinen ein. „Ich habe nicht so fest geschlagen“, beschönigt der gefasst Wirkende jedoch. Mitgezählt habe er nicht, an die zwanzig Mal könnten es gewesen sein, meint er. Bereits bei dieser ersten brutalen Züchtigung erlitt der Bub massive innere Verletzungen, bestätigt die Obduktion. Doch damit nicht genug. Am nächsten Nachmittag gab‘s erneut Prügel. Da war Cain schon stark angeschlagen. Er war auffallend ruhig, die inneren Blutungen setzten dem knapp 14 Kilo schweren Körper zu. Der Kleine konnte sich kaum fortbewegen und legte sich früh schlafen. Ins Bett seiner Mutter. Diese sah die blauen Flecken und wusste auch, woher sie stammten. Doch sie ging arbeiten, kümmerte sich nicht um ihren Sohn, rief keinen Arzt, machte nicht einmal einen kalten Umschlag. „Das war ein schwerer Fehler“ – räumt sie später in Vernehmungen ein. Allerdings wusste die Frau nicht, dass ihr Bub auch innerlich schwer verletzt war. Ihr Verhalten nimmt die Justiz auch unter die Lupe. Gegen die Kindesmutter ist ein Verfahren wegen „Quälens von Unmündigen“ im Gange.

Der Peiniger brachte die Mutter nach der zweiten Gewaltattacke wie üblich zur Arbeit. Angeblich verloren sie kein Wort über das Vorgefallene. Bereits in der Vergangenheit verprügelte der Mann, den sie dennoch auf eine gewisse Weise liebte, immer wieder ihre Kinder. Zu groß war ihre Hoffnung auf ein besseres Leben, die Chance, trotz Kindern arbeiten zu können und vielleicht doch noch eine Familie zu werden. Wenn in der Verhandlung Fotos von dem grün und blau geschlagenen Buben gezeigt werden, betont Verteidiger Edgar Veith, dass man nicht weiß, wie der Kleine damals ausgesehen hatte. „Waren die Hämatome wirklich schon in diesem Ausmaß sichtbar? Konnte ein Laie auf schwere innere Verletzungen schließen?“, stellt Veith in den Raum. „Wenn Sie nur die geringsten Zweifel daran haben, dürfen Sie den Angeklagten nicht wegen Mordes schuldig sprechen“, plädiert Veith an die Geschworenen.

Milosav hat im Prozess erstmals die Möglichkeit, zu schildern, wie er zu dem wurde, der er heute ist. Frühe Erfahrungen mit Drogen und Alkohol, ein Entzug in Serbien. „Diese Entzugseinrichtung war wie ein KZ“, so der Angeklagte. Man habe die Leute dort gefoltert. „Dann muss Ihnen doch umso mehr bewusst gewesen sein, was Sie dem kleinen Cain antun und dass er Angst hat?“, hakt eine Geschworene nach. Milosav erzählt von seiner Krankheit, die zeitweise seine Muskeln lähmt und ihn am Atmen hindert. Die Krankheit erschwere ihm auch, einzuschätzen, wie fest er zuschlage. „Hier kommt nichts anderes als Mord in Betracht. Der kleine Cain wurde nicht ge-, sondern erschlagen“, plädiert Staatsanwalt Wilfried Siegele für „lebenslänglich“. Das erhält der Peiniger Cains auch. Und zwar einstimmig nach auffallend kurzer Beratung. Der 27-Jährige muss außerdem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Dem Bruder Cains wurden 25.000 Euro Trauerschmerzengeld zugesprochen, dem leiblichen Vater Cains symbolisch 100 Euro. Geld, das Milosav M. nie bezahlen wird können. Die Verteidigung kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. (VN)