So geben Sie keine Daten auf Vorrat
Die seit gestern gültige Speicherung von Telekommunikationsdaten lässt sich einfachst umgehen.
Von Georg Holzer
Innsbruck –Seit gestern gilt die Vorratsdatenspeicherung. Von der EU-Kommission vorgeschlagen und von heimischen Politikern goutiert, wird fortan sechs Monate lang gespeichert, wer wen anruft, wo sich eine Person mit ihrem Handy aufhält oder wer wem eine E-Mail schickt.
Die Idee entstand nach den Terroranschlägen des 11. Septembers 2001. Es war noch die schwarz-blau/orange Regierung, deren Minister dem 2006 zustimmten. Nachdem das Gesetz in Deutschland wieder abgeschafft wurde (es verstieß gegen das Grundrecht), wartete Österreich lange. Um ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden, stimmte der Nationalrat 2011 dann doch noch zu.
Beim Grundgedanken, Terrorismus zu bekämpfen, scheitert die Vorratsdatenspeicherung auf ganzer Linie, denn es gibt eine Reihe von Umgehungsmöglichkeiten. „Sogar ein Oberstaatsanwalt hat mir offen gesagt, dass es hauptsächlich um kleinere Fische geht“, meint Netzaktivist Thomas Lohninger. Um auf diese Daten zurückgreifen zu können, braucht es einerseits einen Richter, andererseits den Verdacht auf eine Straftat, für die mehr als ein Jahr Gefängnis stehen.
Wenn man sich die Möglichkeiten drum herum ansieht, drängt sich tatsächlich der Verdacht auf: Echte Terroristen oder organisierte Banden werden immer Wege finden. Die „Tricks“ dazu sind trivial bis ein wenig kompliziert.
In manchen Fällen sind sie aber unmöglich, weil kaum wer seine Handynummer alle paar Tage wechseln kann. Während man so etwa der Telefon- und Standortüberwachung nicht entkommt, braucht sich ein Terrorist nur mit anonymen Handywertkarten einzudecken.
Bei E-Mails ist die Sache so, dass man einfach nur ein E-Mail-Konto bei einem ausländischen Anbieter nutzen muss. „Auch der Betrieb eines E-Mail-Servers ist für jeden machbar. Einfache Anleitungen dazu gibt es zuhauf“, erklärt Lohninger. Kunden kleiner Internet-Provider mit einem Umsatz von weniger als 276.456 Euro sind von der Speicherung ebenso ausgenommen wie Firmen. Wer aus Gewohnheit eine @aon- oder @chello-Adresse hat, fällt voll unter die Vorratsdatenspeicherung.
In Terroristenkreisen dürfte sich das rasch herumsprechen. Berufsgruppen mit Verschwiegenheitspflicht wie Anwälte, Ärzte oder Pfarrer können das nicht hundertprozentig umgehen. Das größte Problem des Generalverdachts der Ermittlungsbehörden gegenüber Bürgern ist, dass es einerseits zu Verwechslungen kommen kann. Andererseits: „Wo es Daten gibt, gibt es irgendwann garantiert auch Missbrauch“, mahnt Lohninger.
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