Schweiz: Zankapfel Immunität im Fall Blocher
Die Zürcher Staatsanwaltschaft soll Indizien gegen die SVP-Ikone in der Hand haben.
Bern – Es dürfte wohl noch Monate dauern, bis die Schweizer Immunitätskommission des Parlaments über die Immunität von Nationalrat und SVP-Ikone Christoph Blocher entschieden hat, doch neue Informationen heizen die Diskussion um die Aufhebung der Immunität des Parteistrategen der rechtskonservativen Partei an. Die Staatsanwalt des Kantons Zürich hat offenbar Indizien gegen Blocher in der Hand. Gegen ihn läuft ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Bankgeheimnisverletzung im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Nationalbank-Präsident Philipp Hildebrand Anfang Jänner.
Mailverkehr zwischen Mittelsmann, Anwalt und Datendieb
Die SonntagsZeitung berichtet unter Berufung auf mehrere Personen, die Einblick in das Gesuch um die Aufhebung der Immunität Blochers hatten, die Staatsanwaltschaft Zürich stütze ihr Verfahren auf den Mailverkehr zwischen einem Mittelsmann, dem Anwalt Hermann Lei, und dem Datendieb Reto T. Darin sei ein Kontakt vom 27. Dezember zwischen Lei und Blocher erwähnt. Laut Leis Anwalt habe sich sein Mandant erkundigt, ob es eine gute Idee sei, sich mit dem belastenden Material an die oftmals als SVP-Sprachrohr bezeichnete Wochenzeitschrift Weltwoche zu halten. Die sinngemäße Antwort Blochers: „Ja, die Weltwoche ist eine gute Zeitschrift.“
Der Milliardär und Ex-Justizminister hat bisher eine Beteiligung an der Weiterreichung der für Ex-Nationalbankpräsident Hildebrand belastenden Daten stets abgestritten. Gegenüber der SonntagsZeitung wollte er keine Stellung nehmen. Das Heikle: Je nachdem, ob Blocher zur Weitergabe der Daten ermuntert oder davon abgeraten hat, würde er sich mit- oder unschuldig machen.
Sollte Blocher Lei darin bestärkt haben, die Daten an die Weltwoche weitergegeben zu haben, muss er um seine parlamentarische Immunität bangen. Denn das stehe nicht in direktem Zusammenhang mit seinem Handeln als Nationalrat, das durch die Immunität gedeckt sei. Die bei der Hausdurchsuchung sichergestellten Beweismittel sind laut der Schweizer Presse versiegelt, bis die Frage der Immunität geklärt ist.
Verschärftes Parlamentsimmunitätsgesetz spielt entscheidende Rolle
Eine große Rolle spielt das Parlamentsimmunitätsgesetz, das am 5. Dezember 2011 in einer verschärften Form in Kraft trat. Am selben Tag wurde das neu bestellte Parlament vereidigt, in das auch Blocher nach acht Jahren Abwesenheit wiedergewählt wurde. Kurz darauf informierte er die damalige Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey (SP) über vermeintlich unrechtmäßige Devisengeschäfte durch Hildebrand.
Die Regierung (Bundesrat) und die Spitze der Nationalbank (SNB) einigten sich später darauf, in einem Kommunique darüber zu informieren, dass die Gerüchte um Hildebrand, von denen die Öffentlichkeit noch nichts wusste, haltlos seien. Aus der Sicht der Staatsanwaltschaft seien die Hildebrand-Kritiker darüber offenbar derart enttäuscht gewesen, dass sie zu Plan B griffen: der „Weltwoche“.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich hat laut der Zeitung „Sonntag“ jüngst bestätigt, dass sie in den nächsten Tagen ein Gesuch um Entsiegelung dieser Daten beantragen wird. Derweil hat Blocher gegen ebendiese Hausdurchsuchung Beschwerde eingelegt.
Am Donnerstag wird auch die auf Anfang 2012 zurückgetretene Micheline Calmy-Rey vor einer Parlamentskommission ihre Sicht der Dinge schildern. Laut eigenen Aussagen würde sie auch vor der Immunitätskommission aussagen. Ob sie Blocher gedrängt habe, Bankunterlagen zu liefern, um die Vorwürfe gegen Hildebrand zu beweisen, wollte sie nicht sagen. Diese These hat die SVP in Umlauf gebracht. Auch die Zürcher Staatsanwaltschaft wäre an den Aussagen der SP-Politikerin interessiert.
Aufsichtsbeschwerde gegen Zürcher Oberstaatsanwalt
Damit nicht genug: SVP-Nationalrat und Partei-Ideologe Christoph Mörgeli, ein enger Vertrauter Blochers, hat kürzlich eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Zürcher Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser eingereicht. Zwei Zeugen hätten bei einem Besuch in einer Bar gehört, wie sich Bürgisser mit zwei Kollegen über den Fall Blocher unterhalten habe. Dabei habe Bürgisser das Amtsgeheimnis verletzt, und seine Äußerungen hätten klargemacht, dass das Strafverfahren gegen Blocher ausschließlich „politisch motiviert“ sei, so Mörgeli.
In der Zürcher Staatsanwaltschaft macht unterdessen ein Bonmont in Anlehnung an einem Film aus der „Star Wars“-Reihe die Runde: „The Empire strikes back“. In der Rolle des Imperiums: Christoph Blocher.
Hildebrand erklärte am 9. Jänner seinen sofortigen Rücktritt als Präsident der Schweizerischen Nationalbank. Er war in heikle Finanzgeschäfte rund um Devisentransaktionen verwickelt. Im September 2011 legte die SNB einen Mindestwechselkurs von 1,20 CHF für einen Euro fest. Doch Abklärungen ergaben, dass diese weder illegal waren, noch gegen die Regeln der Nationalbank verstießen. (APA)
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