Neues Namensrecht in der Schweiz ab Anfang 2013
Bern (APA/sda) - Mit Beginn des kommenden Jahres wirkt sich eine Heirat in der Schweiz nicht mehr auf den Namen aus: Jeder Ehegatte behält g...
Bern (APA/sda) - Mit Beginn des kommenden Jahres wirkt sich eine Heirat in der Schweiz nicht mehr auf den Namen aus: Jeder Ehegatte behält grundsätzlich seinen Namen. Das Ehepaar kann aber auch einen Familiennamen wählen. Diese Regelungen setzte die Regierung (Bundesrat) am Montag ab 1. Jänner 2013 in Kraft. Das Parlament hatte die Änderungen im Namens- und Bürgerrecht vergangenen Herbst gutgeheißen.
Das Ziel der Revision war die Gleichstellung der Ehegatten. Neu gilt der Grundsatz: Von der Wiege bis zur Bahre trägt jeder seinen Namen. Die Brautleute können bei der Heirat aber erklären, dass sie entweder den Ledignamen des Mannes oder jenen der Frau als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Partnerschaft eintragen lassen.
Kinder verheirateter Eltern erhalten entweder deren gemeinsamen Familiennamen oder - falls die Eltern verschiedene Namen tragen - einen der Ledignamen. Die Brautleute können bei der Heirat den Namen ihrer gemeinsamen Kinder bestimmen.
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, erhält das Kind den Ledignamen der Mutter. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge können die Eltern erklären, dass das Kind den Ledignamen des Vaters tragen soll.
Die größere Wahlfreiheit gilt auch für Personen, die nach dem alten Recht geheiratet haben: Wer vor Inkrafttreten der Änderung seinen Namen bei der Heirat geändert hat, kann jederzeit auf dem Zivilstandsamt erklären, dass er wieder seinen Ledignamen tragen möchten.
Doppelnamen wie Leutenegger Oberholzer wird es künftig nicht mehr geben. Sogenannte Allianznamen mit Bindestrich hingegen schon, da sie bereits heute keinen juristischen Wert haben.
Ein Grund für die Revision des Namensrechtes war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 1994, wonach das Schweizer Namensrecht dem Grundsatz der Gleichstellung widerspreche.