Aufhebung des Scheuch-Urteils: FPK sieht Kritik an Gericht bestätigt
Klagenfurt (APA) - Die FPK-Führung sieht sich nach der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils gegen Parteichef Uwe Scheuch in ihrer Kritik ...
Klagenfurt (APA) - Die FPK-Führung sieht sich nach der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils gegen Parteichef Uwe Scheuch in ihrer Kritik am Landesgericht Klagenfurt bestätigt. Landeshauptmann Gerhard Dörfler meinte am Montag nach einer Sitzung des Parteivorstands vor Journalisten, das Oberlandesgericht Graz habe „ein Fehlurteil außer Kraft gesetzt“. Scheuch selbst wollte sich zum „laufenden Verfahren“ inhaltlich nicht äußern.
Dörfler empörte sich darüber, dass Scheuch - er war am 2. August vergangenen Jahres in der „Part of the game“-Affäre zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden - laut Feststellung des Grazer Richtersenats in seinen Verteidigungsrechten eingeschränkt worden sei: „Man hat mich sehr gemaßregelt, weil ich Kritik an diesem Urteil geübt habe, aber wenn ein Senat ein Urteil aufhebt, ist das nicht ein Fehlurteil?“ Dass das Urteil wegen eines Verstoßes von Richter Christian Liebhauser-Karl gegen das „Überraschungsverbot“ aufgehoben wurde, veranlasste Dörfler zu der Feststellung, für ihn sei das Überraschungsverbot „das Fairnesswort des Jahres“.
Auch die Landesräte Harald Dobernig und Christian Ragger waren aufgeboten, um die Einigkeit der Partei zu demonstrieren. Dobernig meinte, man sei „geschlossener denn je“, Ragger äußerte seine „höchstpersönliche Befriedigung“ über die Aufhebung des Fehlurteils.
Wesentlich zurückhaltender gab sich der Hauptbetroffene. Er hoffe auf eine faire Chance, meinte Scheuch. Er beteuerte neuerlich, dass er sich keiner Schuld bewusst sei und nichts verbrochen habe. Nun müsse man einmal abwarten, wer zum Richter bestimmt werde und die Verteidigungsstrategie besprechen, dann werde man weitersehen. Auf die Frage, ob er eventuell ein Geständnis ablegen werde, um eine mildere Strafe zu bekommen, meinte Scheuch, da er nichts angestellt habe, gebe es auch nichts zu gestehen.