Transparenzpaket

Kostenbremse für Wahlkämpfe

Transparenzpaket: Politiker befürchten, dass gläserne Parteikassen die Bereitschaft zu Parteispenden sinken lassen. Eine Antwort sind Einsparungen bei der Wahlwerbung.

Von Wolfgang Sablatnig

Wien –15 Millionen Euro und mehr – so viel kostet ein bundesweiter Wahlkampf einer großen Partei mit hohem Materialeinsatz, verrät ein Insider. SPÖ und ÖVP wollen nun über eine Begrenzung dieser Kosten verhandeln. Wegen der Optik, um in Zeiten der Konsolidierung ein Zeichen zu setzen. Und aus wirtschaftlichen Gründen: Die Koalitionsspitzen erwarten, dass mit der geplanten Offenlegung der Kassen die Spenden und damit die Parteibudgets schrumpfen.

Die Salzburger Parteien waren mit Beschränkungen für Wahlkämpfe vorgeprescht. Die Ausgaben für Inserate sowie Spots in Radio und Fernsehen sollen dort ebenso geregelt werden wie Zahl und Größe von Plakaten. Am Wochenende hat Kanzler Werner Faymann nachgezogen: „Ich bin für eine Obergrenze bei Wahlkampfkosten“, sagte er dem Kurier.

„Das ist durchaus vorstellbar und würde den Parteien Geld sparen“, sagt dazu ÖVP-Klubchef Karlheinz Kopf. Und ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch nennt im Gespräch mit der TT zwei Bedingungen: „Es müssen sich alle Parteien daran halten. Und Sanktionen müssen gleich spürbar sein und nicht erst nach dem Wahltag.“ Sonst bestehe die Gefahr, dass Verstöße gegen die Kostengrenze samt den damit verbundenen Strafen bewusst eingeplant und in Kauf genommen werden. Zweitrangig ist für Rauch die Frage, ob die Grenze per Gesetz oder in einer Parteienvereinbarung fixiert wird.

Unterdessen feilen SPÖ und ÖVP noch am Transparenzpaket, das sie bei der Regierungsklausur am Freitag in Wien präsentieren wollen.

1Gläserne Kassen. Partei-spenden sollen gemeldet und offengelegt werden. War bisher von einer Veröffentlichungspflicht ab 7000 Euro die Rede, hat Faymann das zuletzt als zu hoch bezeichnet. Die ÖVP könne einer niedrigeren Grenze – 4000 oder 5000 Euro – zustimmen, sagte Rauch.

Ein strittiger Punkt ist dem Vernehmen nach die Einbindung der Vorfeldorganisationen in die Offenlegung. Verschiedene Statuten bei den Parteien erschweren die Vergleichbarkeit.

2Anfütterungsverbot. Das Korruptionsstrafrecht wird wieder verschärft. Strafbar wird Geschenkannahme jedenfalls, wenn sie mit dem Vorsatz erfolgt, die Amtsführung zu beeinflussen bzw. beeinflussen zu lassen.

Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) hat schon genug von dieser Debatte. Er will heuer keine Einladungen zu Festspielen annehmen.

3Nebenbeschäftigungen. Politiker müssen künftig bezahlte und ehrenamtliche Nebenjobs öffentlich machen. Bekommen sie Geld, müssen sie in vier Kategorien auch die Höhe der Einnahmen nennen: bis 1000 Euro, bis 3500 Euro, bis 7000 Euro und darüber.

4Lobbyistenregister. Nach der Affäre Ernst Strasser angekündigt, fehlt noch immer die Umsetzung. Die Sozialpartner wehren sich gegen einen Vergleich mit bezahlten Berufslobbyisten.