Stabilitätspakt: Fekter schlägt Ländern Sonderkündigungsklausel vor
Wien (APA) - Finanzministerin Maria Fekter (V), die am Mittwoch mit den Finanzreferenten der Bundesländer über den österreichischen Stabilit...
Wien (APA) - Finanzministerin Maria Fekter (V), die am Mittwoch mit den Finanzreferenten der Bundesländer über den österreichischen Stabilitätspakt verhandelt, hat den Ländern nach eigenen Aussagen ein Sonderkündigungsrecht etwa für Katastrophenfälle vorgeschlagen. „Wir wollen, dass der Pakt grundsätzlich unbefristet ist, schlagen aber vor, dass es bei gravierenden Veränderungen eine Kündigungsmöglichkeit besteht“, sagte Fekter am Montagvormittag zur APA. Dies sei als Kompromissvorschlag von ihrer Seite zu werten.
Die Aussage von Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer (V) vom Wochenende, sie sei in Sachen Befristung des Stabilitätspaktes flexibel, wollte Fekter nicht direkt kommentieren. Sie sprach aber davon, dass es - wie von Pühringer ebenfalls angemerkt - einen engen Zusammenhang zwischen Finanzausgleich und Spitalsreform gebe.
Als Ausnahmesituationen, die eine Kündigungsmöglichkeit eröffneten, könnten schwerwiegende Ereignisse definiert werden, die mehr als 0,15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) entweder an Kosten oder an Mindereinnahmen verursachten - etwa im Fall von Pandämien, sagte Fekter. Hintergrund des Vorschlags: Die Länder verlangen vom Bund Garantien für den Fall, dass die ihnen im Finanzausgleich zugesagten Steuereinnahmen nicht im erwarteten Ausmaß fließen. Sie befürchten, dass sie sich zu einem strengen Stabilitätspakt verpflichten lassen, die zur Einhaltung der Stabilitätsziele nötigen Einnahmen dann aber ausbleiben könnten. Daher wollen Länder und Gemeinden Stabilitätspakt und Finanzausgleich befristen und zeitlich parallel laufen lassen.
Beim Stabilitätspakt geht es um die Umsetzung des Sparpakets und der auf EU-Ebene vereinbarten „Schuldenbremse“. Dafür sollen sich Bund, Länder und Gemeinden verpflichten, bis 2016 einen in Summe annähernd ausgeglichenen Haushalt zu erzielen. Und ab 2017 soll das gesamtstaatliche Budgetdefizit 0,45 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht übersteigen. Zusätzlich will Fekter eine „Ausgabenbremse“ verankern und dem zahnlosen Sanktionsmechanismus mehr Biss verleihen: Strafzahlungen sollen - einer Rechnungshof-Empfehlung folgend - bei künftigen Verstößen automatisch fällig werden. Derzeit müssten Sanktionen einvernehmlich festgelegt werden. Die Länder sind nach wie vor strikt gegen automatische Sanktionen.