Volksanwaltschaft kritisiert lange Verfahrensdauern

Wien (APA) - Die Volksanwaltschaft kritisiert die lange Dauer von Behörden-Verfahren. Wie aus dem von den drei Volksanwälten Gertrude Brinek...

Wien (APA) - Die Volksanwaltschaft kritisiert die lange Dauer von Behörden-Verfahren. Wie aus dem von den drei Volksanwälten Gertrude Brinek (V), Peter Kostelka (S) und Terezija Stoisits (G) am Montag präsentierten Bericht für 2011 hervorgeht, ist vor allem die Zahl der asylrechtlichen Beschwerden stark angestiegen. Die Beschwerden über den Asylgerichtshof, vor allem wegen langer Verfahrensdauer, haben sich mehr als verdreifacht. Insgesamt ist die Zahl der Beschwerden und auch der Prüfverfahren gegenüber 2010 deutlich gestiegen. Vorwürfe der Korruption spielen bei Beschwerden über die Verwaltung eine relativ geringe Rolle, erläuterte Kostelka.

Um nicht weniger als 67 Prozent auf 1.306 Fälle ist die Zahl der Beschwerden im Bereich der Inneren Sicherheit gestiegen. Dafür verantwortlich ist in erster Linie der Bereich des Fremden- uns Asylrechts. Die Beschwerden über den Asylgerichtshof haben sich dabei von 222 im Jahr 2010 auf 717 mehr als verdreifacht. Stoisits kritisierte, dass Menschen, die sich an den Asylgerichtshof wenden, monate-, manchmal auch jahrelang keine Antwort bekommen. Der Rechtsschutz ist für die Volksanwältin damit „wirklich in Frage gestellt“.

Die Hoffnung, dass es mit der Einführung des Asylgerichtshofes 2008 zu rascheren Verfahren kommt, habe sich nicht erfüllt. Die als „Rucksack“ übernommenen Altverfahren konnten nicht gänzlich abgebaut werden, zusätzlich ist der Asylgerichtshof auch mit vielen neuen Verfahren in Rückstand geraten. Stoisits wundert sich, dass der Präsident des Asylgerichtshofes keine Personalforderungen stellt, weil mit dem bestehenden Personal sei der Arbeitsaufwand nicht zu bewältigen. Die Volksanwältin hofft auf eine Lösung des Problems durch das geplante Bundesverwaltungsgericht, in dem der Asylgerichtshof aufgehen soll.

Über Verzögerungen klagte auch die für den Justizbereich zuständige Volksanwältin Brinek vor allem in Obsorge-, Unterhalts- und Besuchsrechtsverfahren. Für sie stellt sich dabei vor allem die Frage „wo bleiben die Kinder?“. Aber auch bei Verfahren im Finanzbereich dauern für Brinek die Verfahren oft zu lange. Ein Dorn im Auge ist der Volksanwältin der Umgang der Behörden mit Verzögerungen. Sie wünscht sich, dass die Behörde, so wie es in anderen europäischen Ländern üblich ist, dem Bürger ihr Vorgehen erklärt und ihm mitteilt, wann er mit einer Erledigung rechnen kann.

Der Bereich Soziales ist mit 1.320 Prüfverfahren (28,3 Prozent) der größte und hier liegt nach Angaben des zuständigen Volksanwaltes Kostelka ein Schwerpunkt beim Pflegegeld. Vor allem bei den Begutachtungen für die Einstufungen kritisiert Kostelka, dass es immer noch „inakzeptable Gutachter“ gebe. Erleichterungen verlangt er aber auch für die pflegenden Angehörigen, da rund 70 Prozent der Pflegefälle in der Familie betreut werden.

Um den Diskriminierungsschutz zu stärken, hält Kostelka gesetzliche Änderungen für nötig. Er verweist darauf, dass das Recht, nicht diskriminiert zu werden, den zentralen Kern der Menschenrechte darstellt. EU-weit werden jedoch 82 Prozent der Diskriminierungsfälle nicht angezeigt, vor allem weil viele Betroffene nicht wissen, an wen sie sich wenden können und auch weil sie das Gefühl haben, eine Beschwerde hätte ohnehin keinen Sinn.

Insgesamt haben sich im Vorjahr 16.239 Menschen an die Volksanwaltschaft gewandt, das sind um 974 Beschwerden mehr als 2010. Die Zahl der Beschwerden über die Verwaltung, für die die Volksanwaltschaft zuständig ist, ist dabei um mehr als zehn Prozent auf 12.331 gestiegen. In 59 Prozent aller Beschwerden (7.287 Fälle) leitete die Volksanwaltschaft ein Prüfverfahren ein - auch diese Zahl ist um zehn Prozent gestiegen. Abgeschlossen wurden im Vorjahr 8.377 Prüffälle, die Zahl der dabei festgestellten Missstände ist von 829 auf 1.014 angewachsen. Der Anteil der Missstandsfeststellungen lag damit bei 12,4 Prozent.