Innenpolitik

Verwaltungsgericht bremst verschärfte Fremdengesetze

Der Zuzug von Türken mit österreichischen Ehepartnern darf nicht durch die strengeren Fremdengesetze behindert werden.

Wien –Türkische Staatsbürger könnten künftig von diversen Verschärfungen des Fremdenrechts ausgenommen werden. Das legen Entscheide von Europäischem Gerichtshof und Verwaltungsgerichtshof nahe, die am Montag von Grünen-Menschenrechtssprecherin Alev Korun und Anwalt Helmut Blum in einem Pressegespräch präsentiert wurden. Demnach müssten Türken mit österreichischem Ehepartner etwa die Integrationsvereinbarung mit den verpflichtenden Sprachtests nicht absolvieren.

Ins Rollen gebracht hatte den Fall Murat Dereci, türkischer Staatsbürger, der im Jahr 2001 in Österreich Asyl gesucht hatte. Während seines Aufenthalts heiratete er eine österreichische Staatsbürgerin und wurde Vater von drei Kindern. Als er in der Folge einen regulären Aufenthaltstitel erlangen wollte, wurde Dereci wegen der mittlerweile verschärften Gesetzeslage aufgefordert, das Land zu verlassen und von der Türkei aus seinen Antrag als Familienangehöriger zu stellen und dort den Entscheid abzuwarten. Dagegen zog Dereci bis vor den Verwaltungsgerichtshof, der sich an den EuGH wandte. Damit sei laut Anwalt Blum klargestellt, dass zumindest für Türken, die mit österreichischen Staatsbürgern verheiratet sind, keine Verschlechterungen gegenüber den fremdenrechtlichen Regelungen aus dem Jahr 1995 möglich sind. Betroffen sein dürften auch andere Gruppen wie über einen längeren Zeitpunkt in Österreich legal beschäftigte Personen aus der Türkei. Konkret bedeutet das für diese Gruppen, dass diverse Verschärfungen des Fremdenrechts nicht angewendet werden dürfen. Das beginnt eben bei der Integrationsvereinbarung, die gewisse Deutschkenntnisse voraussetzt, und reicht bis hin zum Passus, dass man erst ab 21 einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen kann. (TT, APA)