VwGH erleichtert Zuzug 2 - Innenministerium bestätigt
Das Innenministerium hat Montagnachmittag auf Anfrage der APA betont, dass den Entscheidungen von Europäischem und Verwaltungsgerichtshof Fo...
Das Innenministerium hat Montagnachmittag auf Anfrage der APA betont, dass den Entscheidungen von Europäischem und Verwaltungsgerichtshof Folge geleistet wird. Die Entscheide seien „sehr eindeutig“, erklärte Ministeriumssprecher Karlheinz Grundböck. Damit sind künftig Türken, die mit Österreichern verheiratet sind, von Maßnahmen wie „Deutsch vor Zuzug“ oder „Integrationsvereinbarung“ befreit. Im Vorjahr hätten 765 Personen profitieren können.
Eine rechtliche Änderung hält man im Innenministerium nicht für nötig. Umgesetzt werden müssten die Entscheide im Vollzug.