Vertuschungsvorwürfe in Graz-Karlau nach Falschmedikation

Graz/Wien (APA) - Einem Häftling der Justizanstalt Graz-Karlau wurde im September des Vorjahres aufgrund einer Verwechslung ein Substitution...

Graz/Wien (APA) - Einem Häftling der Justizanstalt Graz-Karlau wurde im September des Vorjahres aufgrund einer Verwechslung ein Substitutionspräparat verabreicht. Der 73-Jährige starb zwei Monate später. „Er hat durch die einmalige Falschmedikation keinen gesundheitlichen Schaden erlitten, es gibt keinen Zusammenhang mit seinem Ableben“, so die Justizvollzugsdirektion. Die Staatsanwaltschaft Graz hat die Ermittlungen eingestellt. Nicht geklärt ist aber die dreimonatige Verspätung der Anzeige.

Die „Kleine Zeitung“ (Sonntagsausgabe) hatte den Fall unter Berufung auf Aussagen von Häftlingen, die einen Rechtsanwalt eingeschaltet hätten, aufgegriffen: Der 73-jährige Burgenländer sei mit Vergiftungserscheinungen ins Spital eingeliefert worden und kurze Zeit später verstorben, wobei eine Kausalität nicht bekannt sei. Jedenfalls soll der Fall vertuscht worden sein.

Tatsächlich hat die Staatsanwaltschaft Graz laut Sprecherin Barbara Schwarz ein „geringes Fehlverhalten“ des Wachebeamten festgestellt und, nach der Erstattung eines in solchen Fällen üblichen Vorhabensberichts an die Oberstaatsanwaltschaft, das Verfahren am 21. März eingestellt. Seltsam ist allerdings die Verzögerung bis zur Anzeige: Der Zwischenfall passierte am 28. September, die Anzeige der Vollzugsdirektion an die Staatsanwaltschaft erfolgte laut Leiter Peter Prechtl am 2. Dezember, nachdem man einen Nachbericht aus der Karlau eingefordert und vom Justizministerium die Empfehlung zur Anzeige bekommen habe. Doch bei der Anklagebehörde in Graz traf der Bericht erst am 1. März, also drei Monate später, ein. Ein Hinweis, dass der Häftling am 28. November verstorben war, fehlte und wurde erst am 12. April - also nach Einstellung - nachgetragen.

Prechtl versichert zu Falschmedikation und Ableben des Häftlings, dass „das eine mit dem anderen nichts zu tun hat“. Aufgrund einer Namensähnlichkeit sei es zu einer Verwechslung gekommen, nach einigen Stunden im Spital sei die Sache aber „erledigt“ gewesen. Der Tod des 73-Jährigen zwei Monate später in der Inquisitenabteilung des LKH Krems habe eindeutig andere Ursachen: Wie die Obduktion bescheinigte Lungenkrebs.

Zum kritisierten Umstand, dass die Verabreichung von Medikamenten nicht durch Fachpersonal erfolge, meinte Prechtl, in einigen Anstalten sei dies aus Personalgründen nicht anders möglich. Immer aber würde sie aber von diplomierten Pflegekräften vorbereitet und dann vom Wachpersonal verabreicht. Nach dem konkreten Fall sei es zu einer Belehrung gekommen, die Pillenbehälter seien zur besseren Unterscheidung gewechselt und allgemein sei erneut auf die Sensibilität der Medikamentenzuteilung hingewiesen worden.