Immofinanz - OGH betätigte seine Rechtsansicht in Causa Niedermeyer
Wien (APA) - In einer neuen Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof (OGH) seine Rechtsansicht vom Mai 2011 bestätigt, wonach frühere Immoea...
Wien (APA) - In einer neuen Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof (OGH) seine Rechtsansicht vom Mai 2011 bestätigt, wonach frühere Immoeast-Anleger die Rechtsnachfolgerin Immofinanz grundsätzlich auf Schadenersatz klagen können. Der OGH habe damit „die Rechtsansicht bestätigt, wonach Prospekthaftungsansprüche von Aktionären dem Grundsatz der Kapitalerhaltung (...) voranzustellen sind“. Gleichzeitig seien laut dem neuen Urteil „Kursverluste, die aus negativen Marktentwicklungen entstanden sind, nicht zu ersetzen“, erklärte die Immofinanz am Montag in einer Aussendung.
Dem Aktionär müsse im Schadenersatzfall nur die Differenz zum Ergebnis einer anderen Veranlagung ersetzt werden, die er statt den Aktien erworben hat.
Der frühere Fotohändler Christian Niedermeyer hatte vor 2007 über seine Stiftung um vier Millionen Euro Immoeast-Aktien erworben und die Summe nach einem durch mutmaßliche Malversationen mitverursachten Kurseinbruch fast ganz verloren. Niedermeyer klagte daraufhin mit der Begründung, dass die Darstellung der Unternehmenstätigkeit, der Strategie und des Risikos bei den Immoeast-Kapitalerhöhungen 2006 und 2007 unrichtig bzw. irreführend gewesen seien.