Fotografenberuf soll freies Gewerbe ohne Meisterprüfung werden

Wien (APA) - Die Zugangsbeschränkungen zum Fotografengewerbe sollen nun auch in Österreich fallen. Der Fotografenberuf soll zum freien Gewer...

Wien (APA) - Die Zugangsbeschränkungen zum Fotografengewerbe sollen nun auch in Österreich fallen. Der Fotografenberuf soll zum freien Gewerbe erklärt werden, für dessen Ausübung keine Meisterprüfung mehr notwendig ist. Der Entfall der Reglementierung für Berufsfotografen ist in der vorliegenden Novelle der Gewerbeordnung 1994 enthalten, die noch bis 18. Mai zur Begutachtung aufliegt.

Damit würde auch die Unterscheidung zwischen Berufsfotografen- und Pressefotografengewerbe wegfallen. Pressefotografen werden künftig das Gleiche tun können, wie Berufsfotografen, und ihre Fotos etwa auch außerhalb der medialen Berichterstattung verkaufen dürfen. Dies ist bisher verboten. In Europa gebe es nur mehr sehr wenige Länder - zum Beispiel Belgien - wo sie dies ebenfalls nicht dürften, hieß es am Montag zur APA.

Die Bundesinnung der Fotografen mit ihren 3.000 Mitgliedern stehe der Öffnung laut Zeitungsberichten kritisch gegenüber und fürchtet einen Preis- und Qualitätsverlust sowie ein Ende der Lehrlingsausbildung. Lehrlinge könnten auch weiterhin ausgebildet werden, hieß es dagegen zur APA.

„Die Reglementierung eines Gewerbes ist nur dann rechtfertigbar, wenn die Ausübung des Gewerbes mit Gefahren für die Gesundheit oder die Sicherheit verbunden ist oder der Befähigungsnachweis für den Schutz der Kunden vor Vermögensschäden erforderlich ist“, heißt es in den Erläuterungen zur Novelle.

Das ist offensichtlich nicht mehr der Fall, denn weiter heißt es: „Für die Ausübung der analogen Fotografie waren noch bestimmte Fähigkeiten und Kenntnisse notwendig, um korrekt entwickelte Abzüge mit Hilfe von Chemikalien auf Fotopapier bringen zu können. Dies trifft auf die mittlerweile umfassend verbreitete Technologie der digitalen Fotografie nicht mehr zu. Die Herstellung von (guten) Bildern und ihre Verbreitung ist daher auch technisch nicht mit hohen Anforderungen mehr verbunden.“

Schon derzeit sei die Pressefotografie ein freies Gewerbe, welches von rund 1.300 gewerblich tätigen Pressefotografen ohne das Erfordernis eines Befähigungsnachweises erfolgreich ausgeübt werde, obwohl es in handwerklicher Hinsicht keinen Unterschied bedeute, ob ein Fotograf für einen Medienverlag oder einen sonstigen Kunden tätig sei. „Ein Festhalten am Befähigungsnachweis der Berufsfotografen ist vor diesem Hintergrund nicht mehr sachlich zu begründen“, heißt es in den Erläuterungen.

Die Gewerbeordnungsnovelle sieht unter anderem auch den Ersatz der Berufsbezeichnung „Blumenbinder (Floristen)“ durch die Berufsbezeichnung „Florist“ vor.

Weiters wird eine Regelung für Werbeveranstaltungen gefordert, die im Inland angeboten aber im grenznahen Ausland stattfinden. Die Unternehmen würden damit offensichtlich auf die strengen Bestimmungen für Werbeveranstaltungen in Österreich reagieren.