TKK verschiebt 2 - Start des Vergabeverfahrens jederzeit möglich

Die TKK hält sich aufgrund der aktuellen Unsicherheiten bei den Zusammenschlussverfahren in der heimischen Mobilfunkbranche die Option offen...

Die TKK hält sich aufgrund der aktuellen Unsicherheiten bei den Zusammenschlussverfahren in der heimischen Mobilfunkbranche die Option offen, das Vergabeverfahren zur Versteigerung der Frequenzen im 800, 900 und 1.800 MHZ-Bereich jederzeit zu starten. Derzeit sei aber nicht absehbar, wie lange die Genehmigungsverfahren zum geplanten Verkauf von Orange tatsächlich dauern werden, so die TKK.

Eine zu lange Verfahrensdauer könnte demnach eine übermäßige Verzögerung der Vergabe und damit eine geänderte Bewertung durch die TKK zur Folge haben. Die tatsächliche Dauer der Verzögerung liege unter anderem auch in der Entscheidungssphäre der beteiligten Betreiber. „Bei fortgesetzten Verzögerungen seitens der Fusionswerber behält sich die TKK alle Optionen offen“, heißt es.

Mobilfunkmärkte seien Märkte mit hohen bis unüberwindbaren Marktzutrittsschranken. „Der Markteintritt ist in der Regel nur in Zusammenhang mit der Vergabe von Frequenzen möglich“, so die TKK. Auf einem solchen Markt könne die Reduktion von vier auf drei Anbieter negative Auswirkungen auf den Wettbewerb haben. Vor diesem Hintergrund würde der frühzeitige Ausschluss eines potenziellen Mobilfunkbetreibers vom Vergabeverfahren das Ziel, nachhaltigen Wettbewerb sicherzustellen, konterkarieren.

Zudem möchte die TKK die Möglichkeit einer dahingehenden Prüfung offenhalten, ob eine Genehmigung der Zusammenschlüsse eine Anpassung der Ausschreibungs- und Nutzungsbedingungen erforderlich mache. Daher habe die TKK beschlossen, vom ursprünglichen Zeitplan abzuweichen.

„Im Bewusstsein darüber, dass die Verschiebung der Vergabe Verzögerungen bei der Einführung von LTE insbesondere in ruralen Gebieten mit sich bringt, vertritt die TKK aber die Ansicht, dass die mit einer moderaten Verschiebung des Frequenzvergabeverfahrens verbundenen volkswirtschaftlichen Nachteile geringer zu bewerten sind als die Nachteile einer möglichen Reduktion des Wettbewerbs“, so die TKK.