Haarde-Urteil: Beschwerde nur beim EGMR möglich
Reykjavik/Helsinki (APA) - Der teilweise Schuldspruch gegen den früheren isländischen Regierungschef Geif Haarde wegen Versäumnissen in sein...
Reykjavik/Helsinki (APA) - Der teilweise Schuldspruch gegen den früheren isländischen Regierungschef Geif Haarde wegen Versäumnissen in seiner Amtsführung vor dem Zusammenbruch des isländischen Bankensystems 2008 kann nur beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angefochten werden. Grund für den fehlenden Instanzenzug ist der Umstand, dass sich der 61-jährige Politiker vor einem Sondergericht verantworten musste, für den die üblichen Berufungsregeln nicht gelten.
Haarde hatte in seiner ersten Reaktion zu dem Urteil mögliche rechtliche Schritte angedeutet und das Urteil als „absurd“ und als „einen Fehler“ bezeichnet. Es sei überdies „seltsam“ wegen einer „Formalität“ verurteilt zu werden. Er habe die sich anbahnende Krise sehr wohl mit anderen Kabinettsmitgliedern besprochen. Das Gericht in Reykjavik begründete den teilweisen Schuldspruch damit, dass Haarde keine Sondersitzung des Kabinetts einberufen hatte, als die Situation der Banken kritisch zu werden begann.