Prozess in Innsbruck

Mädchen missbraucht: Haftstrafe für Skilehrer aus Holland

Ein holländischer Skilehrer hat sich im Zillertal an einer Sechsjährigen vergangen. Am Dienstag fasst er dafür eine zweijährige Haftstrafe aus.

Innsbruck – Wegen schweren sexuellen Missbrauchs ist am Dienstag ein 28-jähriger Holländer am Innsbrucker Landesgericht verurteilt worden. Er soll am 4. März 2012 eine sechsjährige Ski-Schülerin aus seiner Gruppe unangemessen berührt haben. Der Holländer leitete in Gerlos eine neunköpfige Kinder-Skigruppe, zu der Vier- bis Sechsjährige zählten. Im Rahmen des Unterrichts hatte er ganztägige Aufsicht über seine Gruppe und musste den kleinen Kursteilnehmern unter anderem auch bei der Toilette helfen.

Einer sechsjährigen Schweizerin soll er dabei dann nicht nur die Hose und den Intimbereich mit Papier abgewischt haben – was unter Umständen noch unbedenklich wäre – sondern mit seinen bloßen Händen auch in ihren Intimbereich vorgedrungen sein. Das hat das Mädchen kurz nach der Tat ausgesagt.

Bei einer ersten Einvernahme gab der Angeklagte offenbar auch zu, dass sich die Gegebenheiten so zugetragen hätten. Er gestand bei der Vernehmung am Landeskriminalamt, dass er wohl aus Neugierde gehandelt habe.

Am Dienstag wollte der Skilehrer davon jedoch nichts mehr wissen. Seine drei verschiedenen und widersprüchlichen Aussagen vor der Polizei und vor Gericht begründet er mit Panik kurz nach der Verhaftung. Außerdem hätten die Einvernahmen ohne Dolmetscher und unter Druck stattgefunden. Nur deshalb habe er zu Beginn auch geleugnet, dem Mädchen überhaupt mit Papier den Intimbereich abgewischt zu haben. Später habe er gesagt, dass es dabei vielleicht zu einer Berührung der Haut des Mädchens mit seinen Händen gekommen wäre.

Der Angeklagte berief sich außerdem darauf, dass ihn die Mutter des Kindes dezidiert angewiesen habe, öfters nachzusehen, ob die Kleine auch trocken sei, da sie immer noch in die Hose mache. Verteidiger Hubert Staulechner bekräftigt unterdessen die Unschuld seines Mandanten und plädierte auf Freispruch.

Bei der kontradiktorischen Einvernahme bei Gericht sagte das Mädchen dann völlig widerspruchsfrei aus und schilderte mit ihren Worten den Übergriff. Dabei neigte das Kind auch nicht zu Übertreibungen und wirkte nicht etwa durch ihre Eltern beeinflusst. Nach weiteren Zeugenaussagen schien die Sache für das Schöffengericht klar: Wegen schweren sexuellen Missbrauchs wurden über den holländischen Skilehrer zwei Jahre Haft verhängt - 18 Monate davon bedingt. Da der Mann bereits im März im Landeskriminalamt verhaftet wurde, soll er nun Mitte Juli auf freien Fuß gesetzt werden. Sollte er die rechnerisch mögliche Entlassung schon im Juni beantragen, ist damit ein 10-jähriges Aufenthaltsverbot für die Republik Österreich verbunden.

Staatsanwältin Karin Draschl lehnte eine rechnerisch mögliche Enthaftung im Juni – nach verbüßter Halbstrafe – schon aus generalpräventiven Gründen ab. (fell)