„Nicht über ungelegte Eier reden“

Jagdpacht ja oder nein: Die Simmeringer Bauern fürchten um ihre Alm. BM Föger aus Obsteig fürchtet die persönliche Haftung.

Von Renate Schnegg

Obsteig, Mieming, Mötz –Die Agrargemeinschaft Alpe Simmering – sie besitzt weder Wald noch Überling – fürchtet um ihre Existenz, sollte die Jagdpacht von jährlich 9500 Euro an die Gemeinde fallen, die TT berichtete.

Im speziellen Fall sind es drei Gemeinden: Obsteig, Mieming und Mötz haben Auftriebsrechte an der Alm. „Obsteig bekäme anteilsmäßig 5000, Mieming 3000 und Mötz 1500 Euro“, rechnet Obsteigs Ortsbauernobmann und Agrarmitglied Christian Oberguggenberger vor.

Die Bauern appellieren an die drei Kommunen, die funktionierende Alm, auf der rund 260 Stück Vieh sommern, nicht zu zerstören, indem sie ihr die wichtigste Einnahmequelle nehmen. Laut Bauernbunddirektor Peter Raggl dürften die Gemeinden rein rechtlich auf die Jagdpacht verzichten, „es ist eine Vereinbarung zwischen Gemeinde und Agrar“. Wie berichtet, beschloss der Obsteiger Gemeinderat, gegen das Urteil des Landes­agrarsenats, dass die Alpe Simmering keine Gemeindegutsargar sei, keinen Einspruch zu erheben. Was bedeutet hätte, dass die Agrar die Jagdpacht behält. BM Hermann Föger musste den Beschluss aber aufheben: wegen möglicher Schadenersatzforderungen von Mieming und Mötz, die den Beschluss beeinspruchten. „Ich will nicht in persönliche Haftung kommen, das sollte jeder verstehen“, sagt Föger. Er lässt derzeit prüfen, ob er den Einspruch machen muss.

BM Bernhard Krabacher aus Mötz „will nicht über ungelegte Eier reden. Der Oberste Verwaltungsgerichtshof muss erst entscheiden, ob es eine Gemeindegutsagrar ist.“ BM Franz Dengg aus Mieming versteht die Angst der Bauern nicht: „Das rechtskräftige Urteil lautet: keine Gemeindegutsagrar. Sie behalten die Jagdpacht.“ Falls der Verwaltungsgerichtshof als außerordentliches Rechtsmittel zu einer anderen Entscheidung kommen sollte, „müssen die Gemeinden schauen, dass die Alm überleben kann. Die Allgemeinheit braucht sie.“