Innenpolitik

Kündigung von Schwangeren: „Beweisumkehr“ gefordert

Im Falle von Kündigungen von Schwangeren in der Probezeit, bei befristeten Dienstverhältnissen oder beim Wiedereinstieg sollen Arbeitgeber künftig beweisen müssen, dass keine Diskriminierung vorliegt.

Wien – Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S) will eine „Beweisumkehr“ im Falle von Kündigungen von Schwangeren in der Probezeit, bei befristeten Dienstverhältnissen oder beim Wiedereinstieg. Demnach sollen künftig die Arbeitgeber beweisen müssen, dass keine Diskriminierung vorliegt, bekräftigte sie ihre Forderung am Dienstag vor dem Ministerrat. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (V) zeigte sich offen für Gespräche mit den Sozialpartnern. Er wollte sich aber nicht darauf festlegen, ob eine Änderung überhaupt notwendig ist. Die Wirtschaftskammer sah gegenüber der APA jedenfalls keinen Handlungsbedarf und verwies auf die geringe Zahl an Fällen.

Konkret geht es um Kündigungen in der Probezeit, in befristeten Dienstverhältnissen oder nach der Rückkehr aus der Karenz. Bei unbefristeten Dienstverhältnissen gebe es ohnehin einen Kündigungsschutz. Derzeit müssen nämlich die Betroffenen beweisen, dass sie aufgrund ihrer Schwangerschaft gekündigt wurden. „Es wäre anzudenken, dass der Arbeitgeber beweisen muss, dass er nicht diskriminiert hat“, erklärte Heinisch-Hosek in der „Zeit im Bild“ und kündigte am Dienstag an, dazu Gespräche mit den Sozialpartnern führen zu wollen. Eine Änderung sei jedenfalls notwendig, denn Kündigungen aufgrund von Schwangerschaft gehören abgeschafft, betonte die Frauenministerin heute vor Journalisten.

Mitterlehner meinte, es spreche einiges für aber aber auch gegen Änderungen und wollte sich noch nicht festlegen, ob diese notwendig sind. Man wolle sich das gemeinsam mit den Sozialpartnern anschauen, meinte der Wirtschaftsminister.

Martin Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen Abteilung in der Wirtschaftskammer, sieht keinen Handlungsbedarf und verweist auf den bestehenden, „vorbildlichen“ Schutz für Eltern in Österreich und die angesichts von jährlich rund 77.000 Geburten geringe Fallzahl. Demnach seien zwölf Fälle im Vorjahr bekannt, in denen Schwangere gekündigt wurden. „Die Idee der Beweislastumkehr widerspricht dem Rechtsstaat“, meinte Gleitsmann außerdem und lehnte diesen Vorstoß ab.

Laut Arbeiterkammer waren in Wien zuletzt vier Fälle gerichtsanhängig, die „Dunkelziffer“ dürfte jedoch um ein vielfaches höher sein, so Ruth Ettl, Expertin aus der AK-Frauenabteilung. Ettl forderte neben der Beweisumkehr auch, die Frist für die Einbringung einer Klage oder eines Antrags bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft von derzeit zwei auf vier Wochen auszudehnen. Auch sei eine Erleichterung bei den Prozesskosten und die Einführung eines „ideellen Schadenersatzes“ gefordert, erklärte Ettl gegenüber der APA.

Die Grünen forderten in diesem Zusammenhang ein halbes Jahr Behaltefrist nach der Karenz. Die derzeitige Behaltefrist von vier Wochen nach der Karenz sei „viel zu kurz“, meinte Frauensprecherin Judith Schwentner in einer Aussendung. „Freundliche Appelle an die Wirtschaft“ würden wenig bringen, so Schwentner. (APA)