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Mord am Liesingbach - Lebenslang für beide Angeklagte

Die zwei verurteilten Slowaken, haben im Juni des Vorjahres am Liesingbach einen 33-jährigen Wiener erstochen.

Wien – Wegen Raubmordes sind am Dienstag am Wiener Straflandesgericht zwei Slowaken im Alter von 22 und 31 Jahren zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Sie wurden schuldig befunden, im Juni 2011 einen 33-jährigen Wiener in der Nähe des Liesingbaches mit zwölf Messerstichen ermordet und anschließend beraubt zu haben. Richter Roland Weber bezeichnete die Tat als „überaus brutal“, Milderungsgründe gab es für die beiden mehrfach vorbestraften Männer keine.

Unter welchen Umständen die beiden Slowaken mit dem späteren Opfer am 28. Juni zusammentrafen und schließlich vom Karlsplatz bis zu den Schlafstellen der Täter in einem Park beim Liesingbach fuhren, blieb weitgehend im Dunkeln. Die Angeklagten präsentierten nicht nur mehrere Versionen, sondern beschuldigten sich auch gegenseitig, den Wiener erstochen zu haben.

Am heutigen Verhandlungstag legte der 22-jährige Beschuldigte ein Teilgeständnis ab, in dem er zugab, die homosexuellen Avancen, die ihm der 33-Jährige in der U-Bahn gemacht hatte, nur deswegen zugelassen zu haben, weil er dem Mann die Tasche rauben wollte. In dieser erhofften sich die Slowaken eine beträchtliche Summe Bargeld, weil der Wiener ursprünglich Drogen von ihnen habe kaufen wollen.

Die Leiche des von Angehörigen als gutmütig und hilfsbereit charakterisierten Wieners wies neun Stiche im Oberkörper sowie drei weitere im Rücken auf. Der Tote war vom Schlafplatz der beiden Slowaken zur Fundstelle an der Liesing geschleift worden. An der Leiche wurde die DNA des älteren Angeklagten entdeckt. Beide Täter hatten in ihrem Heimatdorf in der Ostslowakei mit dem geraubten Handy telefoniert und zwei geraubte Ringe in Bratislava in einer Pfandleihe versetzt.

Dass sich die Angeklagten gegenseitig beschuldigten, half im Endeffekt keinem der beiden. Laut Staatsanwaltschaft handelte es sich nämlich um einen gemeinsamen Tatbeschluss, der auch dann ausreichend sei, wenn nur einer zusticht. Für Richter Roland Weber wurde der „außergewöhnlich brutale“ Mord „ohne vernünftig nachvollziehbares Motiv“ begangen. Die Verurteilten erbaten sich Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. (APA)