Fall Cain: Mutter muss sich Ende Mai vor Gericht verantworten
Die Mutter des Dreijährigen muss sich wegen Quälens und Vernachlässigens Unmündiger verantworten.
Bregenz– Die 25-jährige Mutter des getöteten Cain muss sich am 24. und am 31. Mai wegen Quälens und Vernachlässigens Unmündiger vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Das erklärte Gerichtspressesprecher Reinhard Flatz am Mittwoch auf APA-Anfrage. Verteidiger German Bertsch hatte bereits vor drei Wochen angekündigt, dass sich seine Mandantin großteils geständig zeigen werde.
Der dreijährige Cain soll am 8. Jänner 2011 vom damaligen Lebensgefährten der Mutter zu Tode geprügelt worden sein. Der heute 27-jährige Mann wurde am 30. März 2012 am Landesgericht Feldkirch vorerst nicht rechtskräftig wegen Mordes zu lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, von den gewalttätigen Übergriffen ihres Freundes gewusst, aber keine entsprechenden Maßnahmen gesetzt zu haben. Der Strafrahmen für die angeklagte Straftat liegt - weil der Dreijährige zu Tode kam - zwischen einem und zehn Jahren Haft.
Flatz erklärte die Aufsplittung des Prozesses auf zwei Verhandlungstage damit, dass die geladenen Gutachter - Gerichtsmediziner Walter Rabl und Gerichtspsychiater Reinhard Haller - nicht zum selben Termin Zeit hätten. Rabl und Haller waren bereits in der Verhandlung gegen den 27-Jährigen als Gutachter aufgetreten. Als Vorsitzende Richterin des Schöffenprozesses wurde Karin Dragosits nominiert.
Dass die Mutter von Schlägen ihres Lebensgefährten gegenüber ihren Kindern wusste, kam beim Mordprozess gegen den 27-Jährigen bei der Verlesung des Einvernahmeprotokolls zutage. Sie habe die Beziehung zu dem Mann beenden wollen, aber keine Lösung für die schwierige Situation gesehen, gab die Frau gegenüber der Polizei an. Sie habe ihn darauf hingewiesen, das zu unterlassen. Am Todestag habe der Dreijährige zahlreiche dunkelrote bzw. violette Verfärbungen aufgewiesen, das Sitzen habe ihn geschmerzt. Sie habe aber die Schwere der Verletzungen nicht erkennen können. Cain habe dazu gesagt, der Freund habe ihm „Aua, Aua gemacht“. „Ich hätte mich nach den ersten Schlägen dauerhaft von ihm trennen müssen“, bedauerte sie laut dem Protokoll.
Bertsch erklärte Mitte April, dass seine Mandantin zugebe, sich zu wenig um ihre beiden Kinder gekümmert und ihre Fürsorge- und Aufsichtspflicht vernachlässigt zu haben. Sie habe jedoch an chronischer Überlastung gelitten und sich in einem depressiven Erschöpfungszustand befunden, so der Anwalt mit Verweis auf ein entsprechendes psychologisches Gutachten. „Ich werde alles daran setzen, dass sie keinen Tag in Haft muss, sie ist mit dem Tod ihres Sohnes gestraft genug“, so Bertsch. (APA)