Anwalt in Unterhose droht Strafe
Der Jurist ließ im April 2011 vor zwei Polizeibeamtinnen in Mayrhofen die Hose fallen. Nun wurde ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet.
Von Thomas Hörmann
Innsbruck –Lang hat‘s gedauert, doch jetzt wird‘s ernst: Der Unterländer Rechtsanwalt, der seinen Mandanten in Anwesenheit von zwei Polizeibeamtinnen in der Unterhose verteidigte, muss sich noch im Frühjahr einem Disziplinarverfahren seiner Standesvertretung stellen. Der Jurist zeigt Kampfgeist: „Es stellt sich die Frage, ob das Standesansehen das Recht des Mandanten auf eine möglichst effiziente Verteidigung überwiegt.“
Der Fall sorgte bereits vor einem Jahr für Schlagzeilen und dezentes Schmunzeln: Am 20. April 2011 versuchte der Rechtsanwalt auf der Polizeiinspektion Mayrhofen, die Vergewaltigungsvorwürfe gegen seinen Mandanten zu entkräften. Und zwar mit einer äußerst unorthodoxen Methode: Ausgerechnet in Anwesenheit von zwei Ermittlerinnen des Landeskriminalamtes öffnete der Anwalt seinen Gürtel und ließ die Anzughose auf Kniehöhe sinken. Dann setzte er sich mit entblößter weißer Feinripp-Unterhose (laut Beschreibung in der Anzeige) auf den Schreibtisch, seinen Rücken wandte er dabei den Polizistinnen zu. Sinn und Zweck der exhibitionistischen Verteidigungsstrategie: Der Anwalt wollte beweisen, dass die vom Opfer geschilderten Bewegungsabläufe des vermeintlichen Vergewaltigers mit einer Hose in Kniehöhe nicht möglich seien.
Zumindest für seinen Mandanten hat sich der Einsatz des Verteidigers gelohnt: Die Anklagebehörde folgte den Argumenten des Anwalts. „Das Verfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung wurde eingestellt“, erinnert sich der Jurist.
Nicht aber das Disziplinarverfahren, das die Rechtsanwaltskammer gegen ihr Mitglied eingeleitet hat. Auch, weil der Jurist angeblich der mehrfachen Aufforderung der Beamtinnen, seine Hose wieder anzuziehen, nur sehr zögerlich Folge leistete.
Im Fall einer Verteilung dürfte der Unterländer Anwalt mit einer Geldstrafe davonkommen. Ein Berufsverbot droht in der Regel nur, wenn sich Anwälte an Mandantengeldern vergreifen.