Vorwürfe gegen Kinderheim: Wohlfahrt fand keine Missstände
Aber die Praxis, Kinder bei Wutausbrüchen gegen ihren Willen festzuhalten, ist pädagogisch zu hinterfragen.
Linz – Nach Vorwürfen gegen ein Kinderheim im oberösterreichischen Salzkammergut hat eine Prüfung durch die Jugendwohlfahrt keine Bestätigung der Anschuldigungen ergeben. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit. Allerdings sei die Praxis, Kinder in Ausnahmesituationen gegen ihren Willen festzuhalten, pädagogisch zu hinterfragen, heißt es darin. Die polizeilichen Erhebungen laufen noch, die Ermittler wollten zunächst keine Auskünfte dazu geben.
Ein 13-Jähriges Mädchen hatte von Schlägen, Essensentzug und anderen fragwürdigen Erziehungsmethoden berichtet. Unter anderem würden Kinder von den Betreuern „fertiggemacht“ und „unter Druck gesetzt“. Weil einer ihrer Brüder nicht schlafen konnte, habe er im Freien stehen müssen, „egal ob es regnet oder stürmt“, so die Jugendliche. Ein 14-Jähriger, der im gleichen Haus, aber nicht zur selben Zeit im Kinderheim war, hatte berichtet, man sei mit „Strammstehen vor dem Dienstzimmer“ bestraft worden.
Als Konsequenz aus den Anschuldigungen haben zwei Mitarbeiterinnen der Jugendwohlfahrt persönliche Gespräche mit Kindern und Jugendlichen geführt, die Betreuungsdokumentation geprüft und sich angesehen, wie mit besonders schwierigen Erziehungssituation umgegangen wird. Alle Befragten hätten verneint, jemals geschlagen worden zu sein oder das bei anderen beobachtet zu haben, hieß es in der Aussendung. Auch gebe es keinerlei Hinweise auf Essensentzug oder darauf, dass jemand in der Nacht draußen im Regen stehen musste. Einige hätten sogar angegeben, dass sie zu den Betreuern kommen dürfen, wenn sie nicht einschlafen können und Trost brauchen.
Laut Prüfern sei es aber sehr wohl vorgekommen, dass Kinder, die die Nachtruhe der anderen anhaltend gestört haben, fünf bis zehn Minuten vor dem Dienstzimmer stehen mussten. Mittlerweile habe man in einem Gästezimmer die Möglichkeit geschaffen, solche Situationen zu entspannen. Als pädagogische Intervention zu hinterfragen sei jedenfalls die Praxis, dass Kinder, die etwa durch Wutausbrüche sich selbst oder andere gefährden, als letztes Mittel gegen ihren Willen festgehalten werden, räumte die Jugendwohlfahrt ein. Auch wenn dies von Mitbewohnern als schützend erlebt werde, könne es vom Betroffenen als Gewalt wahrgenommen werden, alleine schon aufgrund der körperlichen Überlegenheit der Erwachsenen. Es sei aber kein Fall festgestellt worden, in dem ein Kind über einen längeren Zeitraum im verschlossenen Zimmer bleiben musste. (APA)