Flugrettung sorgt weiter für Debatten
Bei der ÖAMTC-Flugrettungsflotte Christophorus sind alle Kosten für internistische Notfälle abgedeckt.
Innsbruck –Die Wogen wegen der horrenden Kosten von privaten Hubschrauberunternehmen für den Transport von Patienten, die bis zu 12.000 Euro betragen, gehen hoch. Gesundheits-LR Bernhard Tilg (VP) beauftragte eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung eines Flugrettungsgesetzes und der Ausschreibung, er nimmt auch die Sozialversicherungen in die Pflicht. Sie müssten für die Kosten von medizinischen Notfällen aufkommen, betont er. Außerdem sollten sich Kassen stärker engagieren müssen und die Tarife zeitgemäß anpassen.“
Die Sozialversicherungen könnten nicht die Versäumnisse des Herrn Landesrates reparieren, kontert hingegen AK-Präsident Erwin Zangerl. „Tilg ist dafür zuständig und hätte schon längst für eine Regelung bei der Flugrettung sorgen sollen, nicht erst wenn der Rechnungshof einen Mangel feststellt. Jetzt eine Arbeitsgruppe einrichten zu wollen, geht an der täglichen Realität völlig vorbei.“ Aus einem Aktenvermerk geht hervor, dass die Gebietskrankenkasse (TGKK) am 15. April 2008 beschlossen hat, sich an einer gemeinsamen Ausschreibung mit dem land Tirol für das bodengebundene Rettungswesen und die Flugrettung zu beteiligen: „Ausschreibung Flugrettung wurde 2010 seitens des Landes – unter Einbeziehung der TGKK – gestartet, allerdings nach einigen wenigen Sitzungen nicht weiterverfolgt. Die Ausschreibung Flugrettung hätte gemeinsam mit dem Land Salzburg erfolgen sollen“, heißt es.
Der ÖAMTC wies gestern gegenüber der Tiroler Tageszeitung darauf hin, dass bei einem Einsatz des Christophorus-Notarzthubschraubers mit Ausnahme von Sport- und Freizeitunfällen im alpinen Bereich, alle Kosten gedeckt seien. Für Letztere benötigt es Zusatzversicherungen. Interessant sind in diesem Zusammenhang die Kosten. Bei internistischen Notfällen wie bei einem Herzinfarkt betrage sie durchschnittlich 1908 Euro, bei Alpinunfällen sind sie wegen der Flugzeit jedoch höher. (pn)