Achensee

Es war kein Einsatzflug: „Flughöhe falsch abgeschätzt“

Gutachten der Unfallkommission widerlegt Aussagen der Flugpolizei. Parallelen zum Unfall in Deutschlandsberg 2009 werden gezogen.

Von Peter Nindler

Innsbruck –Ein Jahr nach dem Absturz eines Polizeihubschraubers am Achensee mit vier Toten sorgt ein Rohbericht der Bundesanstalt für Verkehr im Verkehrsministerium für helle Aufregung. Im Gegensatz zur Flugpolizei im Innenministerium gehen die Experten des Verkehrsministeriums nämlich davon aus, dass bei dem Unglücksflug über den Achensee am 30. März 2011 die Flughöhe falsch abgeschätzt wurde. Die Aussagen des Leiters der Flugpolizei, Werner Senn, der von einem unprofessionellen Bericht spricht, werden verwundert zur Kenntnis genommen. Senn macht schließlich ein unvorhergesehenes Ereignis für das plötzliche Absacken der Maschine verantwortlich, auch einen Vogelschlag schließt er nicht aus. Umso mehr dürfte der Endbericht, der im Mai vorliegen wird, Licht ins Dunkel bringen. Denn der exakt ein Jahr nach dem Flugunfall am 30. März 2012 zur Stellungnahme übermittelte Rohbericht widerlegt alle bisherigen Darstellungen der Flugpolizei.

Laut den der Tiroler Tageszeitung vorliegenden Informationen werden Parallelen zu dem Unfall mit einem Polizeihubschrauber im März 2009 im steirischen Deutschlandsberg gezogen. Damals kamen zwei Personen ums Leben. Wie aus dem Bericht der Unfallkommission des Verkehrsministeriums hervorgeht, hatte der Pilot des Hubschraubers, der am Achensee abgestürzt ist, seinen Helikopter bis zwei Sekunden vor dem tödlichen Crash voll unter Kontrolle. Die Analyse des Flugs, die beim Start beginnt, lässt insgesamt keine Rückschlüsse darauf zu, dass es vor dem Absturz ein Schockereignis gegeben habe. Ein Vogelschlag, die Blendung durch Sonnenlicht oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung schließt die Unfallkommission schlichtweg aus.

Der Pilot des Unglückshubschraubers flog laut Kommission innerhalb der Geschwindigkeitsgrenzen – doch unterhalb der Mindesthöhe. Es ging alles gut, bis eben zwei Sekunden vor dem Unfall. Als mögliche Ursache wird die Spiegelung im Achensee ins Treffen geführt. Zum Zeitpunkt des Unfalls herrschte schönes Wetter, der See war ruhig. Dadurch, so die Experten, dürfte die Fehleinschätzung mit der Flughöhe passiert sein.

Kein Verständnis hat man im Verkehrsministerium mit der Definition Einsatzflüge. Diese gebe es gar nicht. Der Flug mit dem Schweizer Polizisten war weder ein Einsatzflug noch ein von der Bezirkshauptmannschaft Schwaz genehmigter Flug nach den Schengen-Kriterien. Die Bundesanstalt für Verkehr stufte ihn als Passagierflug ein. Sie untersuchte außerdem 70 Flüge, die vorher mit der Unglücksmaschine durchgeführt wurden.

Eines fiel den Mitgliedern der Unfallkommission ebenfalls auf: Die Hubschrauber des Innenministeriums verfügen über keine Flugdatenschreiber. Detail am Rande: Der Unfallbericht sei laut Bundesanstalt nicht zusätzlich vom Innenministerium angefordert worden, sondern die Unfallkommission wurde damit offiziell beauftragt.