Verwaltungsreform - LH Pröll will auf Fortsetzung drängen
Abbau von Bürokratie, Gesetzesdschungel entrümpeln: 92 Bestimmungen in 24 NÖ Landesgesetzen werden vereinfacht.
St. Pölten - 92 Bestimmungen in 24 Landesgesetzen sollen in der nächsten Sitzung des NÖ Landtags am 10. Mai vereinfacht oder teilweise ersatzlos gestrichen werden. Das Land setze Schritt für Schritt, um Bürokratie abzubauen, aber gleichzeitig Bürgerservice zu verbessern, sagte LH Erwin Pröll (V) bei einer Pressekonferenz am Donnerstag.
Er verwies darauf, dass die Zahl der Dienstposten in der Hoheitsverwaltung seit 1998 - bei wachsender Bevölkerung - kontinuierlich sinke und insgesamt bereits 1.350 eingespart worden seien. Damit weise NÖ den geringsten Anteil an Beamten pro 1.000 Einwohnern in Österreich auf.
„Irritiert“ zeigte sich Pröll im Blick auf die Bundesebene: Unter seinem Vorsitz bei der Landeshauptleutekonferenz seien vor rund eineinhalb Jahren 300 Gesetze analysiert worden, wo eine Vereinfachung notwendig wäre. „Viel ist noch nicht passiert.“ Er werde nicht müde werden, auf eine Vereinfachung hinzuweisen und daher darauf drängen, die Verwaltungsreform in der kommenden Verhandlungsrunde zwischen Bund und Landeshauptleuten auf die Tagesordnung zu nehmen. Das personelle Einsparungspotenzial beim Bund schätzte Pröll auf tausende Dienstposten. Weiters forderte er den Bund auf, sich in Bezug auf das Besoldungsrecht „Niederösterreich als Beispiel zu nehmen“. Dieses sei vom Rechnungshof als „Referenzmodell“ bezeichnet worden.
An bereits umgesetzten Maßnahmen zählte Pröll neben der Übernahme der Beamten-Pensionsreform vom Bund u.a. die Einführung des „One-Stop-Shop“ (ein Antrag, ein Verfahren, ein Bescheid) und der Bürgerbüros an den Bezirkshauptmannschaften auf, die pro Jahr 3,5 Millionen Kontakte verzeichnen würden. Die nun geplanten Gesetzesvereinfachungen würden jährlich 250 bis 300 Verfahren einsparen. „Hausverstand und Vernunft“ stünden im Vordergrund, so Pröll: Je komplizierter die Bestimmungen, desto langwieriger die Verfahren. ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger zufolge betreffen die Gesetzesänderungen u.a. Vereinfachungen im Kindergarten-, Feuerwehr-, Fischerei- und Sozialhilfegesetz. Manches wird nur mehr anzeigepflichtig - Bewilligungsverfahren fallen weg. (APA)