BAWAG-Prozess II: „Rechte Hand“ Elsners erhält 3 Jahre Zusatzstrafe
Ex-BAWAG-Vorstand Peter Nakowitz wurde wegen Beitrags zur Untreue in Sachen „Hapenny“ und „Ophelia“ mit einem Gesamtschaden von 330 Millionen Dollar verurteilt.
Wien - Am zweiten Tag der Neuauflage des BAWAG-Strafprozesses ist es am Donnerstag zu einer Teilverurteilung von der ehemaligen „rechten Hand“ von Ex-Bawag-General Helmut Elsner, Peter Nakowitz, gekommen. In zwei Anklagepunkten, „Hapenny“ und „Ophelia“, fasste Nakowitz eine Zusatzstrafe von drei Jahren aus, davon ein Jahr unbedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwältin Sonja Herbst als auch Nakowitz-Verteidiger Carl Constantin Eschlböck gaben keine Erklärung ab. Beide Seiten haben nun drei Tage Zeit, sich zum Urteil zu äußern.
Trotz der Verurteilung ist der zweite BAWAG-Prozess für Nakowitz noch nicht vorbei: Ihm werden noch drei weitere Delikte zur Last gelegt, „Unibonds“ mit einer Schadenssumme von 350 Mio. Euro sowie der „Capper“ und Bilanzdelikte. Capper Ltd. war eines der zahlreichen Investmentvehikel des Mitangeklagten Wolfgang Flöttl, über das ein Meinl-Bank-Kredit Flöttls im Ausmaß von rund 20 Mio. Dollar getilgt worden war. Dennoch zeigten sich sowohl Nakowitz und sein Verteidiger Eschlböck vom heutigen Urteil erfreut und gratulierten einander. Eschlböck sagte dann zu Medienvertretern, dass er „nicht unzufrieden“ sei.
Der Verteidiger verwies darauf, dass das Gericht maximal eine Strafe von bis zu 4 Jahren unbedingter Haft im laufenden Verfahren verhängen kann, weil die Staatsanwaltschaft im ersten BAWAG-Verfahren nicht gegen das Urteil berufen hatte. Später hob der Oberste Gerichtshof (OGH) das erste erstinstanzliche Urteil von der damaligen Richterin und späteren Justizministerin Claudia Bandion-Ortner in weiten Teilen auf.
Die Schuldfrage in den heutigen zwei Punkten bestätigte das Höchstgericht aber und verwies die Sache nochmals zum Straflandesgericht Wien zur Festsetzung der Strafhöhe. Eschlböck meint, dass sich das Gericht mit dem heutigen Urteil noch Raum für die anderen Delikte gelassen habe, die seinem Mandanten zur Last gelegt werden. Er hoffe aber, dass das Gericht diese nicht ausnützen werde.
„Es tut mir leid, dass so viel Geld verloren wurde“
Nakowitz nahm die Gelegenheit am Donnerstag auch wahr, um sich öffentlich zu entschuldigen. „Es tut mir leid, dass so viel Geld verloren wurde, aber damals habe ich gedacht, dass die Maßnahmen zur Reparatur beitragen werden“, sagte er. „Rückblickend waren viele Sachen nicht besonders schlau, man hätte manche Sachen anders machen sollen“, so Nakowitz. (APA)