Leute

Respekt vor Urheberrechten

VÖZ fordert angemessenen Schutz geistigen Eigentums vor Diebstahl.

Wien –„Geistiges Eigentum ist Eigentum, auch wenn man es nicht anfassen kann“, deshalb sei es die Aufgabe von Politik und Rechtsprechung, dieses Eigentum zu schützen, so die klare Position von Justizministerin Beatrix Karl (V) zum Thema Urheberrecht. „Das Urheberrecht darf nicht abgeschafft, sondern muss neu geschaffen werden“, so Karl bei der parlamentarischen ÖVP-Enquete „Schutz des geistigen Eigentums“ am Donnerstag.

Neben einer Urheberrechtsnovelle müsse es auch zu einer­ Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema „geistiges Eigentum“ kommen, sagte Karl und blies damit ins gleiche Horn wie ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf und Kultursprecherin Silvia Fuhrmann. Der ÖVP sei es ein Anliegen, den Schutz des geistigen Eigentums und dessen Produktion und Vermarktung zu gewährleisten. Karl äußerte sich zudem positiv zur Festplattenabgabe, einer gesetzlichen Urheberrechtsabgabe auf Festplatten. Sehr zur Freude von Gerhard Ruiss, dem Geschäftsführer der IG Autorinnen Autoren. Positiv stehe sie auch einem Leistungsschutzrecht für Zeitungsverlage gegenüber.

Für die Einführung dieses Leistungsschutzrechtes sprach sich auch Hermann Petz, Vorstandsvorsitzender der Moser Holding, aus. Der Verleger und Vorsitzende der Arbeitsgruppe­ Urheberrecht im Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) beklagte grundsätzlich den „Verlust des Respekts vor fremden Rechten­, vor fremdem Eigentum im World Wide­ Web“, der vor allem durch Geschäftsmodelle verursacht werde, „die darauf beruhen, eine Plattform für Urheberrechtsverletzungen zu bieten“. So kritisierte er, dass es „schmarotzerische Angebote“ gebe, die den von den Verlagen teuer produzierten Content einfach übernehmen oder von ihren Nutzern zur parallelen Veröffentlichung übernehmen lassen. Petz forderte einen besseren Schutz der Verlage, denn nicht nur Tonträger- und Filmindustrie sind Opfer der Internetpiraterie­, sondern auch die Presse­verlage seien vom Content-Klau betroffen. „Zeitungs- und Zeitschriften­medienverlage brauchen einen­ originären Schutz ihrer Leistungen.“

Die „Freiheit des Internets“ endet für Petz dort, wo unter dem Schutzmantel der Anonymität eine gewerbsmäßige Rechtsverletzung – und das ist laut Petz das „Ins-Netz-Stellen“ von fremden Filmen, Musikstücken, Texten oder Bildern­ – toleriert wird. (APA)