Landespolitik

Uni Innsbruck zögert noch bei Gebühren

Die Medizin-Uni verzichtet auch im Herbst auf Studiengebühren von Langzeitstudenten. Noch nicht entschieden hat die Uni Innsbruck.

Innsbruck –Die Uni Wien hat den Stein am Donnerstag ins Rollen gebracht und – unter heftigem Studentenprotest – als erste Universität in Österreich beschlossen, ab Herbst wieder von einer kleinen Minderheit der Studierenden Gebühren einzuheben. An der Universität Innsbruck hat man es nicht so eilig. Rektor Tilmann Märk hat zwar längst den Antrag auf Wiedereinhebung der Beiträge eingebracht, eine Entscheidung, wie die Uni vorgeht, ist aber noch nicht gefallen. Es ist die Unsicherheit, ob die autonome Einhebung der Gebühren ohne Rechtsgrundlage auch juristisch hält, die gerade die großen Unis in Österreich noch zaudern lässt.

Die Medizin-Universität Innsbruck hat sich hingegen bereits gegen autonome Beiträge entschieden. Rektor Herbert Lochs unterstützt das Nein des Senats. Er verlangte gestern in einer Aussendung von der Politik, sich um eine rechtskonforme Lösung zu kümmern und dies nicht auf die Unis abzuwälzen.

Hintergrund: Durch die Aufhebung von Teilen der Studiengebührenregelung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) sind mit 1. März jene Bestimmungen aus dem Gesetz gefallen, die festlegen, wann Gebühren zu zahlen sind und wann nicht.

Verfassungsjurist Heinz Mayer, der in einem Gutachten bislang betonte, die Unis könnten bedenkenlos autonom über die Einhebung von Beiträgen entscheiden, meinte gestern: Nach Einlangen einer Beschwerde durch einen Studenten könnte der VfGH bereits innerhalb eines halben Jahres urteilen und damit die nötige Rechtssicherheit schaffen. Einen anderen Weg der Klärung als den über die Berufung eines Studenten gebe es ohnehin nicht.

Betroffen sind von der Regelung übrigens ausschließlich Langzeitstudierende, die nicht nebenher arbeiten oder in Karenz bzw. im Präsenzdienst sind, und viele Studenten aus Nicht-EU-Ländern. Insgesamt betrifft dies gerade einmal knapp 15 Prozent der Studierenden. (sta)