Mayer schnuppert Morgenluft
Die UV-Bestrahlung von Blut ist laut Mitteilung der WADA erst seit 2011 verboten. Walter Mayer wurde für diese Vorgehensweise allerdings schon 2002 gesperrt. Eine Tatsache, die den Kämpfergeist des ehemaligen ÖSV-Trainer neu erweckt.
Innsbruck – „Die UV-Bestrahlung von Blut ist erst seit 1. Jänner 2011 verboten.“ Dieser eine Satz aus der Mitteilung der Internationalen Doping-Agentur (WADA) sorgt bei Walter Mayer für Kopfschütteln und Genugtuung. Der ehemalige ÖSV-Cheftrainer war 2002 für genau jene Behandlungsmethode von FIS und IOC lebenslang gesperrt worden. Also für ein Delikt, das damals noch gar keines war.
„Für genau die gleich UV-Behandlung wurde ich gesperrt und werde seither immer wieder ungerechtfertigt mit Doping in Verbindung gebracht“, ärgert sich der 55-Jährige in einer Aussendung. Es freue ihn aber andererseits, dass ihm von der WADA recht gegeben wurde. Mayer fühlt sich in seiner Ansicht bestätigt, zu Unrecht verurteilt worden zu sein.
Wie die weitere Vorgehensweise des Ex-Langläufers aussieht, ist noch unklar. Nach zahlreichen Prozessen in den vergangenen Jahren fehlt Mayer das Geld, sein Recht einzuklagen. „Ich habe momentan nicht die finanziellen Möglichkeiten gegen diese Gremien vorzugehen und bin auf einen Verfahrenshilfeanwalt angewiesen, um in Österreich meine Unschuld zu beweisen. Trotzdem werde ich versuchen, die vom IOC gegen mich verhängten Sanktionen zu bekämpfen und den mir entstandenen Schaden einzufordern“, schreibt der Salzburger in seiner Aussendung.
Das letzte Wort in der „Causa Walter Mayer“ ist also noch nicht gesprochen. (tt.com)