Agrarbehörde leitet 44 Verfahren ein
Trotz höchstgerichtlicher Erkenntnisse legen sich Agrarge-meinschaften quer: Die Behörde reagiert mit Strafverfahren.
Von Peter Nindler
Innsbruck –Alles nimmt seinen Lauf: Rund 255 Agrargemeinschaften in Tirol sind aus Gemeindegut entstanden, der Substanzwert ihrer Einnahmen aus nicht agrarischen Erlösen steht den Gemeinden zu. Im Verfassungsgerichtshoferkenntnis zu Mieders, das nach einem umfangreichen Ermittlungsverfahren im Juni 2008 veröffentlicht wurde, bezeichnete das Höchstgericht die Übertragungen des Gemeindeguts in den 50er- und 60er-Jahren als verfassungswidrig. Doch das wollen einige Agrargemeinschaften nicht akzeptieren. Das zeigt sich auch bei der jüngsten Bilanz der Abteilung Agrargemeinschaften in der Tiroler Landesregierung, die der Tiroler Tageszeitung vorliegt. Dabei geht es im Allgemeinen um die Rechnungsabschlüsse der Agrarfunktionäre und im Besonderen um die Aufteilung der Einnahmen zwischen Agrargemeinschaften und Gemeinden.
Zuletzt hatte der Oberste Agrarsenat auch die Jagdpacht den Gemeinden zugesprochen, der Überling aus Holzerlösen, die über den Hof- und Gutsbedarf hinausgehen, soll im agrarischen Rechnungskreis verbucht werden. Darüber gibt es jedoch heftige Auseinandersetzungen zwischen Gemeindeverband und dem Land Tirol. Bereits in den nächsten Tagen möchte der Gemeindeverband dazu ein Gutachten vorlegen. Nichtsdestotrotz: Unabhängig davon gibt es noch Dutzende Agrargemeinschafte, die sich querlegen.
So liegen noch nicht einmal die Rechnungsabschlüsse aus dem Jahr 2010 vollständig vor. Damals mussten erstmals zwei Rechnungskreise eingerichtet werden: einer für die Agrargemeinschaft und einer für die Gemeinde. 15 Agrargemeinschaften haben dem Land Tirol die kalte Schulter gezeiget und keinen ordnungsgemäßen Rechnungsabschluss vorgelegt. Gegen sie wird ein Strafverfahren mit der Androhung einer Geldstrafe von 3000 Euro eingeleitet, wie der Leiter der Abteilung Agrargemeinschaften Bernhard Walser bestätigt.
Die Zahl der „widerspenstigen Agrargemeinschaften“ ist für 2011 aber noch einmal gestiegen. Obwohl die Behörde Nachfristen wegen der Entscheidungen des Obersten Agrarsenats gewährt, haben 29 Agrargemeinschaften kein Interesse daran, einen ordnungsgemäßen Rechnungsabschluss vorzulegen. 195 Bilanzen sind erledigt, 59 noch offen. Davon haben 30 Agrarobleute um Fristverlängerung angesucht, 29 ignorierten bisher sämtliche Aufforderungen des Landes. Gegen sie wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Sollten sie sich trotzdem nicht einsichtig zeigen, drohen saftige Geldstrafen bis zu 3000 Euro und in einem nächsten Schritt kann die Agrarbehörde die Einsetzung eines Sachwalters bescheidmäßig vorschreiben.