Zwei HNO-Ärzte nach Operation angeklagt
Der Verdacht beziehe sich auf das Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen, hieß es in einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft.
Innsbruck – Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat Anklage gegen zwei Ärzte der Universitätsklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (HNO) in Innsbruck eingebracht. Der Verdacht beziehe sich auf das Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen, hieß es in einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft am Dienstag. Der Anklage liege eine Operation eines Patienten im März 2009 zugrunde.
Dem erstangeklagten Oberarzt wird angelastet, dass er die Operation „ohne eigene genaue Untersuchung des Patienten und ohne Rücksprache mit den behandelnden Ärzten durchgeführt“ habe. Zudem habe er nicht den vorgesehenen Operationsweg gewählt, hieß es in der Pressemitteilung.
Dem zweitangeklagten Klinikvorstand, der in weiterer Folge den Eingriff übernommen habe, wirft die Anklagebehörde vor, „unnötigerweise auch gesunde Schleimhaut entfernt und durch nicht fachgerechte Verwendung eines Meißels beim Patienten eine Unterkieferfraktur verursacht zu haben“. Wegen des Schleimhautverlustes würde der Patient seither an einer funktionellen Störung der Zunge leiden.
Den beiden Angeklagten droht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.
Bereits im Juni 2009 war der Staatsanwaltschaft Innsbruck eine Reihe von Patienten gemeldet worden, bei denen die angeblich nicht fachgerechte Durchführung der Operation zu verschiedenen Gesundheitsschädigungen geführt haben soll. Die Anklagebehörde nahm die Ermittlungen in insgesamt 28 Fällen auf und untersuchte, ob ärztliches Fehlverhalten vorliegt. Bei allen Operationen soll es sich um Tumorresektionen im Kopf-Halsbereich gehandelt haben.
Im Falle von 21 Patienten sei das Ermittlungsverfahren eingestellt worden, es liege „kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vor“. Sechs weitere müssten noch genauer durch den Sachverständigen begutachtet werden, hieß es dazu am Dienstag seitens der Anklagebehörde. (APA)