RH-Prüfer zu Blaulicht-Funk: Vergabe war „nicht nachvollziehbar“
Nach der Telekom-und Buwog-Affäre nimmt der U-Ausschuss nun die Vergabe und Errichtung des digitalen Polizeifunksystems „Tetron“ unter die Lupe. Erneut geht es um ungeklärte Geldflüsse in Millionenhöhe.
Wien - Der U-Ausschuss widmet sich dem dritten großen Themenkomplex, der Vergabe des digitalen Blaulichtfunk-Systems Tetron. Zuständig war der damalige Innenminister Ernst Strasser (ÖVP), gegen den wegen des Vorwurfs von EU-Lobbying gegen Bargeld ermittelt wird. Strasser hat bisher sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen.
Das abhörsichere und gruppenfunk-taugliche Kommunikationsnetz sollte ursprünglich von einem Konsortium aus Siemens, Raiffeisen und Wiener Stadtwerken errichtet werden, damals unter dem Projektnamen „Adonis“. Allerdings zog das Innenministerium nach angeblichen Mängeln den Auftrag zurück und vergab ihn an eine Gruppe aus Motorola, Alcatel und Telekom Austria (Projekt „Tetron“). Warum die Republik trotz mangelhafter Vertragserfüllung 30 Mio. Euro Schadenersatz an das ursprüngliche Konsortium zahlte, ist bis heute unklar.
Bei der Neuvergabe soll es außerdem zu ungeklärten Zahlungen von bis zu 3,7 Millionen Euro an den ÖVP-nahen Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly gekommen sein, bezahlt von der Telekom und Motorola. Mensdorff bestreitet die Korruptionsvorwürfe.
Tetron ist bis dato ein Stückwerk, da nicht alle Bundesländer mitgezogen sind. Bis 2018 soll der Behördenfunk bundesweit on air sein, das wäre 14 Jahre nach der Vergabe von Tetron. Beim derzeitigen Ausbaustand koste der Betrieb dem Innenministerium 16 Mio. Euro im Jahr, wie hoch die Kosten für den Endausbau sind, ist bis dato nicht bekannt.
Vergabe „nicht nachvollziehbar“
Bei der Erstvergabe des Funksystems Adonis sei es unter dem damaligen Innenminister Strasser zu erheblichen Planungs- und Vollzugsfehler gekommen, geht aus den Aussagen des Rechnungshof-Beamten Heimo Mauser hervor. Eine konkrete Projektkostenberechnung habe es nicht gegeben, dafür war ein besonders hoher Gewinn für den Anbieter ein Zuschlagskriterium. Ein wesentlicher Punkt, waren Erst- und Zweitbieter doch bei hundert möglichen Punkten nur um drei Punkte voneinander entfernt, wie Mauser im U-Ausschuss am Mittwoch aussagte. Ein Bietersturz wäre daher „denkbar gewesen“.
Bei dem Projekt habe es schwer nachvollziehbare Beraterhonorare gegeben, gleichzeitig seien die Angebote der drei Bewerber nicht vergleichbar gewesen. Wesentliche Fragen des Projektmanagements hatten sich nach dem Zuschlag verändert. „Wir können die Vergabe an den Bestbieter nicht nachvollziehen“, so das Resümee des Spitzenbeamten. Die Gewinnmaximierung des Auftragnehmers liege jedenfalls nicht im Interesse des Auftraggebers, erinnerte er.
Unterm Strich sei das Innenministerium unter Strasser nicht in der Lage gewesen, die entsprechende Anzahl von Basisstationen zu liefern. Auch sei unklar gewesen, bis zu welcher Flughöhe noch eine Funkverbindung zwischen Hubschrauber-Crew und Bodenhelfer vorhanden sein sollte. Ebenfalls unklar, aber eine wesentliche technische Herausforderung sei gewesen, ob die Funkgeräte offen oder unter der Kleidung getragen wurden.
Fast zwei Millionen für Beratung
„Ein in sich geschlossenes Vertragswerk zur Errichtung lag nicht vor. (...) Das ist glaube ich der Knackpunkt“, führte Mauser aus. „Was unterlassen wurde war die Prüfung der Angebote auf Plausibilität.“ Eine Urgenz des Innenministeriums hat es damals diesbezüglich nicht gegeben, so der Rechnungshofprüfer.
Dabei hat das -Ministerium 1,94 Mio. Euro alleine für die Beratung ausgegeben. Und das obwohl beispielsweise die Finanzprokuratur durchaus in der Lage gewesen sei, diese Leistung zu erbringen. Zusatzausgaben seien im Budget des Innenministeriums unter Allgemeinposten angeführt gewesen, was ob der Summen ungewöhnlich gewesen wäre, so Mauser.