Golfplatz bleibt weiter auf Schiene

Eine Entscheidung der BH über die Beteiligung der Gemeinde Westendorf an der Errichter-gesellschaft erfolgt demnächst.

Von Harald Angerer

Westendorf –Die Rodungen sind abgeschlossen und die ersten Bahnen nehmen Gestalt an. Die Arbeiten zum Bau des Golfplatzes in Wes­tendorf liegen voll im Plan. Anders sieht es bei den aufsichtsbehördlichen Genehmigungen des Landes Tirol für Gelder von der Gemeinde Westendorf und dem Tourismusverband Brixental an die Golfplatzerrichter aus. Die Gemeinde will sich mit 200.000 Euro an der Errichter-KG beteiligen, hier fehlt das Okay der Bezirkshauptmannschaft (BH). Der TVB steigt mit 300.000 Euro in die KG ein. Hier hat die Tourismusabteilung noch nicht ihre Zusage erteilt.

Ein Formalakt, wie Bürgermeister Anton Margreiter in der jüngsten Gemeinderatssitzung sagt. Die Unterlagen seien den jeweiligen Stellen übermittelt worden. Widersprüchlich heißt es dazu von der Tourismusabteilung des Landes auf Anfrage der Tiroler Tageszeitung, dass Unterlagen noch fehlen würden. Der BH Kitzbühel hingegen liegen alle Unterlagen vor, hier soll laut Bezirkshauptmann Michael Berger in den nächsten Tagen die Entscheidung fallen. Er kann zu der Entscheidung noch nichts sagen. Berger sieht darin allerdings keinen Formalakt. „Es gibt genaue rechtliche Vorgaben, die es einzuhalten gibt, und diese prüfen wir“, sagt Berger.

Von Seiten der Golfplatzerrichter reagierte man gestern auf Kritik in der Gemeinderatssitzung. Dort war eine Zusatzvereinbarung in einem Vertrag mit einem Grundbesitzer Thema, die ein Hotelprojekt behindere, die TT berichtete. „Wir haben sofort auf diesen Zusatz aufmerksam gemacht, als die Firma PFS das Hotelprojekt im Februar wieder präsentiert hat“, erklärt Jakob Haselsberger von den Golferrichtern.

Haselsberger glaubt auch nicht, dass eine Grundsatzentscheidung für das Hotel ein Problem gewesen wäre. „Die Zusatzvereinbarung käme nur dann zum Tragen, wenn es einen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Golfplatz und Hotel geben würde. Das ist aber nicht der Fall“, erklärt Haselsberger. Auch wenn die Firma PFS das Grundstück in der Nachbarschaft zum Golfplatz kauft, sieht er das Golfprojekt nicht gefährdet. „Der Golfplatz ist durch diesen Nachbarschaftsstreit nicht gefährdet. Wenn der Landwirt seinen Grund an die PFS verkaufen will, muss er sich halt erst mit seinem Nachbarn einigen“, sagt Simon Rabl von der Errichtergesellschaft.

Auch versichern die Golfplatzerrichter, dass alle Bauern die gleichen Verträge haben. „Es gibt einen Grundvertrag, der zum Beispiel die Pacht regelt. Der ist definitiv für alle gleich“, versichert Haselsberger. Er schließt aus, dass es noch weitere Zusatzvereinbarungen gäbe, die unliebsame Überraschungen für die Gemeinde bereithalten.