Buwog-Akten „entfernt“: Geldstrafe für Grassers Stiftungsvorstand
Der Liechtensteiner Anwalt soll beschlagnahmte Papiere aus dem Buwog-Gerichtsakt eigenmächtig mitgenommen haben. Deswegen stand er am Donnerstag in Vaduz vor Gericht - und fasste eine Geldstrafe aus.
Wien, Vaduz - In der Affäre um Buwog-Akten in Liechtenstein ist am Donnerstag der Stiftungsvorstand von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wegen Urkundenunterdrückung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 128.000 Franken (106.578 Euro) verurteilt worden. Die Geldstrafe ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung hat nach der Urteilsverkündung sofort Berufung angemeldet. Die Hälfte des Betrages wurde vom Gericht bedingt für drei Jahre nachgesehen, bestätigte der Sprecher des Fürstlichen Landgerichts, Wilhelm Ungerank.
Der Anwalt aus der Kanzlei Marxer & Partner soll im Vorjahr Unterlagen, die bei einer Hausdurchsuchung in Liechtenstein bei Grassers Wirtschaftstreuhänder auf Antrag der österreichischen Justiz beschlagnahmt wurden, bei einer Akteneinsicht geheim und eigenmächtig mitgenommen haben.
Grassers Rechtsanwalt in Österreich, Manfred Ainedter, zeigte sich unbeeindruckt von der nicht rechtskräftigen Geldstrafe. „Ob die Unterlagen aus Liechtenstein ausgefolgt werden oder nicht, ist meinem Klienten vollkommen egal, er muss nicht befürchten, dass ihn das belastet“, sagte Ainedter.
Heimische Justiz kämpft um Herausgabe der Akten
Im Zuge der Buwog-Ermittlungen versucht die österreichische Justiz seit langem, Licht ins Dunkel der Geldflüsse rund um die fast 10-Mio.-Euro-Provision an die Grasser-Freunde Peter Hochegger und Walter Meischberger zu bekommen. Das Geld floss über Zypern und eine US-Gesellschaft nach Liechtenstein. Grasser dementiert, dass er von der Buwog-Provision profitiert habe. Im Fokus der Ermittler steht eine 500.000-Euro-Investition in Hypo Alpe Adria-Genussscheine, die Grasser für seine Schwiegermutter getätigt haben will - diese soll seine Angaben allerdings gegenüber österreichischen Finanzbehörden dementiert haben.
Zur Untersuchung der Finanztransaktionen des Ex-Finanzministers hat die österreichische Justiz um Rechtshilfe durch Liechtenstein ersucht. Daraufhin wurden im April 2011 bei einem Wirtschaftstreuhänder Grassers in Liechtenstein Hausdurchsuchungen durchgeführt. Die dabei gefundenen Unterlagen hat die österreichische Justiz aber bisher nicht zu Gesicht bekommen.
Mittlerweile hat der Oberste Gerichtshof in Liechtenstein die Freigabe der Akten an Österreich angeordnet, eine Beschwerdemöglichkeit des Wirtschaftstreuhänders ist aber noch offen. (APA)