Wörterbücher manchmal erlaubt, Taschenrechner immer
Die Details der neuen Reifeprüfung wurden per Verordnung geregelt.
Wien – Ab 2014 schreiben an den AHS alle Maturanten in Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen am selben Tag idente Klausuren, ab 2015 wird auch an den Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) auf das neue System umgestellt. In der Leistungsprüfungsverordnung wurden nun auch die letzten Details der neuen Reifeprüfung geregelt, die neben der zentralen Klausur auch aus einer verpflichtenden vorwissenschaftlichen Arbeit und von den Fachlehrern erstellten mündlichen Prüfungen besteht. Die Vorgaben im Überblick:
VORWISSENSCHAFTLICHE ARBEIT (VWA)/DIPLOMARBEIT: Künftig muss jeder Schüler selbstständig und außerhalb der Unterrichtszeit eine VWA mit einem Umfang von 40.000 bis 60.000 Zeichen (exklusive Vorwort und Verzeichnisse) verfassen. Ziel ist, dass die Schüler „umfangreiche Fachkenntnisse“ und „vorwissenschaftliche Arbeitsweisen“ unter Beweis stellen. Das Thema der Arbeit muss bereits im ersten Semester der siebenten Klasse (AHS) bzw. der vierten Klasse (BHS) festgelegt und danach vom Landesschulrat genehmigt werden. Zu Beginn des zweiten Semesters der achten Klasse (bzw. in den BHS einen Monat vor den Klausuren) ist Abgabetermin. Das Thema muss dabei nicht unbedingt einem Fach zugeordnet werden können, der betreuende Lehrer allerdings die erforderliche Kompetenz dafür haben. Wird eine VWA mit „Nicht Genügend“ beurteilt, kann sie mit einem neuen Thema bis zum Herbst wiederholt werden. Zur VWA gehört neben der schriftlichen Arbeit auch deren Präsentation und Diskussion vor der Prüfungskommission, die zwischen zehn und 15 Minuten dauern soll.
SCHRIFTLICHE PRÜFUNGEN: In den Fächern Deutsch (bzw. Unterrichtssprache Slowenisch, an AHS zusätzlich Kroatisch oder Ungarisch), Mathematik, lebenden Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch) sowie Latein und Griechisch gibt es künftig einheitliche Klausuren. Die vom Bundesinstitut für Bildungsforschung (Bifie) erstellten Aufgaben werden von allen Maturanten am selben Tag gelöst und von den Lehrern nach einem vorgegebenen Schlüssel korrigiert und benotet. In den übrigen Maturafächern werden die Klausuren weiter vom Lehrer selbst erstellt. Die Schüler müssen entweder jeweils drei Klausurarbeiten und mündliche Prüfungen oder vier Klausurarbeiten und zwei mündliche Prüfungen absolvieren. Negative Klausuren können entweder schriftlich wiederholt (nur an AHS) oder durch eine mündliche Prüfung kompensiert werden.
In Deutsch müssen bei der Klausur innerhalb von 300 Minuten drei Aufgaben, davon eine literarische, bearbeitet werden. In den lebenden Fremdsprachen dauern die Klausuren 270 Minuten (AHS) bzw. 300 Minuten (BHS), in denen Aufgaben zu Hör- und Leseverstehen, „Sprachverwendung im Kontext“ und Schreibaufgaben zu lösen sind. Bei Latein und Griechisch, wo es neben dem Übersetzungs- auch einen Interpretationsteil gibt, sind 270 Minuten Zeit. Während in Deutsch, Griechisch und Latein Wörterbücher erlaubt werden, sind sie an den AHS in den lebenden Fremdsprachen tabu und an den BHS nur beim berufsspezifischen Teil zur „Schreibkompetenz“ erlaubt. Die 270 Minuten dauernde Mathematikklausur ist unterteilt in Aufgaben zu Grundkompetenzen und zur „Vernetzung von Grundkompetenzen“ (AHS) bzw. „fachlichen Vertiefung“ (BHS). Dabei dürfen in beiden Fällen auch elektronische Hilfsmittel wie Taschenrechner verwendet werden, diese müssen an den BHS bzw. ab 2017 auch an AHS allerdings bestimmte Mindestanforderungen (z.B. Fähigkeit zur Darstellung von Funktionsgraphen) erfüllen.
MÜNDLICHE PRÜFUNGEN: Die Themenbereiche werden von den Fachlehrern der jeweiligen Schule gemeinsam festgelegt und müssen spätestens bis Anfang (AHS) bzw. Ende November (BHS) der Abschlussklasse bekanntgegeben werden. In der unterrichtsfreien Zeit vor der mündlichen Prüfung können Lehrer Arbeitsgruppen einrichten, um die Schüler vorzubereiten. Am Prüfungstag zieht der Maturant verdeckt zwei Themen aus einem Aufgabenpool. Eines davon muss er bearbeiten, das andere legt er zurück, damit es von nachfolgenden Prüflingen bearbeitet werden kann. Die Schüler haben je nach Fach mindestens 15 (AHS) bzw. 20 Minuten (BHS) Zeit, um sich auf die Beantwortung der Frage vorzubereiten. Die Prüfung selbst darf zehn bis zwanzig Minuten dauern. (APA)