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EU-Parlament erteilt ACTA vorerst eine klare Absage

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Das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA ist bei seiner Generalprobe am Donnerstag klar gescheitert. Parlamentarier warnen: ACTA ist nicht tot!

Straßburg – „ACTA auch im LIBE (Anm.: Bürgerrechtsausschuss) abgelehnt! 36:1 und 21 Enthaltungen!“, jubelt die Tiroler EU-Parlamentarierin Eva Lichtenberger am Donnerstagnachmittag auf ihrer Facebook-Seite. ACTA, das Abkommen gegen Urheberrechtsverletzungen, wurde am Donnerstag im Industrie-, Rechts- und Bürgerrechtsausschuss des EU-Parlaments zur Abstimmung gestellt. Das Ergebnis: Drei Abstimmungen, drei Niederlagen.

Mit dem internationalen Handelsabkommen ACTA soll geistiges Eigentum besser geschützt werden. Ein Hohn für die Gegner, die massive Beschränkungen von Internet-Usern befürchten. Sinnlos, wenn man bedenkt, dass jene Länder, in denen der Großteil der illegalen Kopien produziert werden, sich dem Abkommen nicht anschließen. Und bedrohlich, wenn man weiß, dass ACTA Internet-Servicebetreiber zu Hilfspolizisten der Großkonzerne macht, wie Kritiker des Abkommens immer wieder betonen.

„ACTA ist nicht tot. Diese Behauptungen sind Beruhigungspillen“, warnte Lichtendbergerm, bekennende Gegnerin des Abkommens, vor wenigen Wochen. Anfang Juli soll das Abkommen gegen Urheberrechtsverletzungen schließlich im gesamten Parlament in Straßburg zur Abstimmung stehen. Konservative im EU-Parlament versuchen weiter das Abkommen zu verteidigen. (tt.com, upf)