Strafantrag gegen HNO-Ärzte: Patient seit OP mit Sonde ernährt
Nach der Pressekonferenz der ärztlichen Direktorin meldete sich am Donnerstag der Anwalt des betroffenen Patienten zu Wort. Seiner Meinung nach sind beide Ärzte verantwortlich für die Gesundheitsschäden.
Innsbruck – In der Causa rund um den Strafantrag gegen den Direktor der Innsbrucker Universitätsklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (HNO) und gegen einen Oberarzt wegen des Verdachts des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen hat sich am Donnerstag der Rechtsanwalt des Geschädigten zu Wort gemeldet.
Sein Mandant müsse seit der Operation im März 2009 und „voraussichtlich bis an sein Lebensende mit einer speziellen Sonde ernährt werden“, teilte Rechtsanwalt Thomas Juen in einer Aussendung mit.
Koflers Aussagen „zynisch“
Zudem leide der Patient an „massiven behandlungskausalen Artikulationsstörungen“. Bei dem Eingriff sei ihm seines Erachtens nach durch den „Primar der HNO Innsbruck unnötigerweise derart viel Gewebe entnommen worden, dass nunmehr die Rinne des linken Mundbogens fehlt und die Hälfte der Zunge am Unterkiefer festgewachsen ist“. Weiters sei dem Mann bei der Operation durch die „offensichtlich nicht fachgerechte Verwendung eines Meißels eine Unterkieferfraktur zugefügt“ worden, zählte der Anwalt auf.
In diesem Zusammenhang von einem laut der ärztlichen Direktorin der Innsbrucker Universitätsklinik, Alexandra Kofler, „beherzten“ Vorgehen zu sprechen, sei nach Ansicht seines Mandanten „schlichtweg entbehrlich und zynisch“.
Schadensersatzansprüche werden bei Schiedsstelle behandelt
Kofler hatte in einer Pressekonferenz der Tilak (Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH) am Mittwoch das Eingreifen des zweitangeklagten HNO-Chef vor Journalisten als „beherzt“ beschrieben. Erst durch ihn habe der Tumor vollständig entfernt werden können. Gegenüber dem erstangeklagten Oberarzt sei vonseiten der Tilak jedenfalls ein „großer Vertrauensverlust“ entstanden.
Obwohl die Tilak laut Juen dem Oberarzt „eigenmächtiges und schuldhaftes Verhalten“ vorwerfe und als zuständige Rechtsträgerin auch für dessen Fehlverhalten verantwortlich sei, habe sie sich gegenüber dem Geschädigten unverständlicherweise „bis zum heutigen Tage noch nicht zu einem Haftungsanerkenntnis durchringen können“.
Für den Rechtsbeistand und seinen Mandanten seien beide Ärzte für die behandlungskausalen Gesundheitsbeschwerden verantwortlich. Die zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche des Patienten gegenüber der Tilak würden zur Zeit in einem außergerichtlichen Verfahren vor der Schiedsstelle in Arzthaftpflichtfragen für Tirol behandelt, erklärte Juen. (APA)