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Ungeschützter Sex mit Männern: Freispruch für HIV-Positive

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© Keystone

„Man kann in diesem Fall nicht von einem Vorsatz ausgehen“, begründete die Richterin das Urteil.

Wien - Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten hatte sich am Freitag eine 46-jährige Wienerin im Straflandesgericht zu wissen. Die Frau weiß seit 1999, dass sie HIV-positiv ist. Dennoch hatte sie im Vorjahr ungeschützten Sex mit mehreren Männern. Auch mit ihrem Ex-Mann, mit dem sie bis März 2011 verheiratet war, praktizierte sie keinen „safer sex“, obwohl dieser seiner Darstellung zufolge keine Ahnung von der Erkrankung der Büroangestellten hatte.

Dennoch wurde die 46-Jährige, der im Fall eines Schuldspruchs eine bis zu dreijährige Freiheitsstrafe gedroht hätte, freigesprochen. „Man kann in diesem Fall nicht von einem Vorsatz ausgehen“, stellte Richterin Martina Krainz fest.

„War der Ansicht, dass ich nicht infektiös bin“

„Ich bekenne mich schuldig, dass ich mit Personen ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt habe. Aber ich war der Ansicht, dass ich nicht infektiös bin“, hatte die Angeklagte zu Protokoll gegeben. Nachdem sie im Zuge einer Operation von ihrer Krankheit erfahren hatte, habe sie „sofort eine Therapie begonnen. Ich nehme Tabletten. Die Virenlast ist bei mir seit zehn Jahren unter der Nachweisgrenze“.

Sämtliche Partner hätten im Übrigen von ihrer Erkrankung gewusst: „Sie haben alle die Befunde gesehen. Ich habe nichts versteckt.“ Die Männer hätten sie sogar zu den Kontrolluntersuchungen ins Blutlabor begleitet: „Ich kann kein Blut sehen.“

Vor allem ihr Arzt, bei dem sie in ständiger Behandlung ist, hätte ihr vermittelt, „dass ich nicht ansteckend bin“, sagte die 46-Jährige. Dessen Einvernahme war dann ausschlaggebend für den Freispruch. Der auf HIV-Patienten spezialisierte Mediziner bestätigte die Angaben der Frau: „Gut behandelte HIV-Patienten gelten als praktisch nicht mehr infektiös. Das ist kein Geheimnis. Solange die Therapie richtig genommen wird, ist eine Übertragung ausgeschlossen.“

Nach diesen Angaben verzichtete die Richterin auf die im Anschluss vorgesehene Befragung der geladenen Männer, die vor dem Verhandlungssaal Aufstellung bezogen hatten. Nach ihrem Dafürhalten war der Angeklagten kein tatbestandsmäßiges Verhalten nachzuweisen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. (APA)