Wildfischen

„Forellenklage“ im Sinne der Effizienz zurückgezogen

(Symbolbild)
© toni zangerl

Durchatmen für Alexander D. und seine Frau: Die Staatsanwaltschaft hat den Strafantrag wegen Wildfischerei zurückgezogen, im Sinne „der Effizienz der Justiz“.

Kiefersfelden, Innsbruck – Mit einem Trick wollte Alexander D. aus Kiefersfelden (Bayern) laut eigener Aussage seinen Kindern ein unvergessliches Angel-Erlebnis in Tirol bescheren. „Als keiner guckte, habe ich heimlich eine Tiefkühlforelle an die Angel geknotet und ins Wasser geworfen“, erzählte der 32-Jährige vor wenigen Tagen der Bild-Zeitung.

Die Kinder hätten anschließend einem Spaziergänger den „Fang“ gezeigt. Dieser habe dann allerdings Anzeige erstattet. Mittels des Pkw-Kennzeichens wurden die vermeintlichen „Wildfischer“ ausgeforscht, die Anklage zugestellt.

Im schlimmsten Fall hätten Alexander D. und seine Frau laut Medienbericht sechs Monate Haft gedroht.

Nun informiert die Staatsanwaltschaft Innsbruck via Aussendung: Die „Forellenklage“ wurde zurückgezogen.

Im Gegensatz zur Darstellung des Beschuldigten habe ein Zeuge ausgesagt, dass „es sich um einen frisch gefangenen Fisch und keineswegs um eine ausgenommene Tiefkühlforelle“ gehandelt habe, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hansjörg Mayr in der Aussendung.

Alexander D. stand bereits vor Gericht

„Da der Beschuldigte weder Verantwortung für sein Handeln übernommen, noch den geringen Schaden gutgemacht hat, hat die Staatsanwaltschaft einen Strafantrag eingebracht.“

Alexander D. musste sich bereits vor Gericht wegen des Vergehens des „Eingriffes in fremdes Jagd- oder Fischerreirecht“ vor Gericht verantworten. Die Verhandlung musste allerdings vertagt werden, da eine weitere Zeugenaussage als notwendig erachtet wurde. Der daraus resultierende Verfahrensaufwand gab nun den Anstoß dafür, die Klage zurückzuziehen.

Der Aufwand stünde „in keinem Verhältnis zur Bedeutung der Sache“. Im „Sinne der Effizienz der Justiz hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck den Strafantrag zurückgezogen“. (tt.com)