Innenpolitik

ÖVP will Vorabprüfung für neue Volksbegehren

Von Wolfgang Sablatnig...

Von Wolfgang Sablatnig

Wien –ÖVP-Klubchef Karlheinz Kopf spart nicht mit Superlativen, wenn er vom Vorhaben spricht, erfolgreiche Volksbegehren automatisch in Volksabstimmungen münden zu lassen. „Das ist ein völliger Paradigmenwechsel“, sagte Kopf vor Journalisten. Angst vor unliebsamen Volksentscheidungen habe er nicht, so Kopf: „Ohne Risiko ist das nicht. Man soll die Bürger aber nicht für dumm halten. In der Schweiz haben sie sogar eine Urlaubsverlängerung abgelehnt.“

In der ÖVP war die Demokratiereform bisher Thema der Regierungsmannschaft. Staatssekretär Sebastian Kurz hat als Chef der Jungen ÖVP ein Konzept dazu ausgearbeitet. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner hat darüber mit den anderen Parteien gesprochen.

Nun will die Parlamentsfraktion die Initiative übernehmen. Am Freitag haben sich die Abgeordneten in einer Klubtagung ausführlich mit den Plänen befasst. Diese sollen nun weiter ausformuliert werden. Und spätestens im Herbst will Kopf bei einem Konvent mit Vertretern der Landesparteien ein ÖVP-Konzept beschließen.

Schon jetzt ist aber klar, dass die ÖVP automatische Volksabstimmungen an Bedingungen knüpfen will – auch wenn diese laut Kopf nicht zu restriktiv ausfallen sollen, um den Eindruck eines „Pseudoinstruments“ zu vermeiden.

Kopf fordert jedenfalls, dass schon das Volksbegehren einen ausformulierten Gesetzesentwurf zum Thema haben müsse. Und dieser Gesetzesentwurf müsse schon vor dem Sammeln der Unterschriften vom Verfassungsgerichtshof geprüft werden.

Wenn zehn Prozent der Wahlberechtigten – rund 650.000 Personen – ein Volksbegehren unterzeichnen, soll die Hürde zur Gesetzwerdung erreicht sein. Entweder beschließt der Nationalrat den Entwurf dann ganz oder weitgehend unverändert – dann müsse auch keine Volksabstimmung mehr stattfinden.

Oder der Nationalrat will substanzielle Änderungen oder lehnt die Initiative überhaupt ab – dann müsse eine Volksabstimmung folgen.

Mit dieser Änderung könnte es künftig ein drittes Initiativrecht für Gesetze geben, sagte der Klubobmann – neben den bestehenden von Regierung und Nationalrat. Damit wäre auch eine­ Gesamtänderung der Bundesverfassung verbunden, über die ebenfalls abgestimmt werden müsste. Stattfinden sollte diese Volksabstimmung noch vor der kommenden Nationalratswahl, wünscht sich Kopf.

In Sachen Wahlrecht will der ÖVP-Klub zwar die Zahl der Mandate erhöhen, die direkt in den Wahlkreisen vergeben werden. Von der Idee eines­ Mehrheitswahlrechts habe man sich aber verabschiedet, so Kopf.