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Streit um Rückzahlung der BayernLB-Milliarden

Zwischen der notverstaatlichten Hypo Alpe Adria und ihrer früheren Mehrheitseigentümerin BayernLB (Bayerische Landesbank) herrscht Streit um...

Zwischen der notverstaatlichten Hypo Alpe Adria und ihrer früheren Mehrheitseigentümerin BayernLB (Bayerische Landesbank) herrscht Streit um mehr als 3 Mrd. Euro an Krediten der Bayern an die Hypo, die früheren Vereinbarungen zufolge 2013 zurück gezahlt werden sollten.

Derzeit wird analysiert, ob die Kredite nicht vielleicht in Wahrheit verstecktes Eigenkapital darstellen und gar nicht rückgeführt werden müssten. Wäre das BayernLB-Geld Eigenkapital, müsste es die Hypo nicht rückführen. Die Hypo hat sich in der Causa mit Gutachten eingedeckt.

Die Bayern allerdings rechnen mit der Auszahlung, wie die „Wiener Zeitung“ schreibt. Wie BayernLB-Sprecher Matthias Lücke erklärte, hat sich die Münchner Bank „mit solchen Fragestellungen längst beschäftigt. Wir gehen davon aus, dass die Hypo, so wie vertraglich vereinbart, die Rückzahlung leisten wird.“

Der Gutachter Fritz Kleiner hat in seiner jüngsten Expertise unter anderem Darlehensgewährung in 13 Tranchen der Bayern an die strauchelnde Kärntner Tochter in Höhe von 2,86 Mrd. Euro unter die Lupe genommen, die nach Ergänzungen insgesamt auf rund 3,1 Mrd. Euro stieg. Ende 2013 soll die Hypo den Betrag zurückzahlen. Mittlerweile gibt es Zweifel an der Art der Darlehen.

„Für uns auffällig war auch der hohe Fremdkapitalzufluss von der BayernLB an die Hypo Alpe Adria Bank International (HBInt) zwischen dem 20. Februar 2008 und dem 17. Oktober 2008“, wird aus der Expertise zitiert. „In den zugrunde liegenden ‚Loan Agreements‘ (Darlehensverträgen) ist eine Zweckverwendung der Darlehen nicht erwähnt, wie das bei sonstigen Darlehensverträgen wohl vorkommt.“ Nachsatz: „Wenn diese hohen Fremdkapitalien von der BayernLB an die HBInt der Verlustabdeckung im weitesten Sinn dienten, muss die BayernLB von diesem Finanzierungszweck gewusst haben.“ Zugleich schätzt der Experte die jährlichen Zinszahlungen der Hypo an die Bayern auf rund 130 Mio. Euro - auch heuer.

Darauf gründen die Österreicher den Verdacht, dass dieser Mittelzufluss möglicherweise ein „verdeckter Eigenkapitalzuschuss im Konzern“ war. Sollten Rechtsexperten zu diesem Schluss kommen, hätten diese Darlehen nach Paragraf 54 Aktiengesetz („Keine Verzinsung von Einlagen“) nicht verzinst werden dürfen. Zugleich dürfte dieses mutmaßliche „verdeckte Eigenkapital“ auch nicht zurückgezahlt werden: Paragraf 52 Aktiengesetz („Keine Rückgewähr von Einlagen“). Hypo-Insider rechnen nun damit, dass das Thema „Eigenkapitalersatz“ in einem weiteren Gutachten rechtlich untermauert wird, heißt es. Dann hätte die Hypo einen Verhandlungstrumpf gegen ihre klagsfreudige Ex-Mutter in der Hand.