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Illegaler Arzneimitteleinsatz in Zucht- und Mastbetrieben

Tödliche Medikamente-Resistenzen beim Menschen als Folge - Ausländische Tierärzte unter Verdacht.

Salzburg - Der Verdacht wiegt schwer: Tierärzte aus dem grenznahen Ausland sollen in österreichischen Mast- und Zuchtbetrieben oft illegal und unkontrolliert Antibiotika und Tierarzneimittel anwenden und Veterinärkontrollen unterlaufen. Der Salzburger Nationalratsabgeordnete und SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier hat nach einem anonymen Hinweis eine parlamentarische Anfrage an das Gesundheits- und Innenministerium gestellt und am Dienstag auf einer Pressekonferenz in Salzburg die Ergebnisse präsentiert.

„In vielen Mastbetrieben werden Antibiotika nicht nur in Krankheitsfällen, sondern flächendeckend prophylaktisch verfüttert“, kritisierte Maier. Das sei in Österreich grundsätzlich verboten. „Der übermäßige Einsatz von Antibiotika kann dazu führen, dass multiresistente Keime gebildet werden, die vom Menschen aufgenommen werden.“ Die Folge: Zunehmende Antibiotika-Resistenz beim Menschen und dadurch bedingte Todesfälle. „In Österreich gibt es dazu keine Daten, in Deutschland dürften aber pro Jahr rund 15.000 Menschen durch resistente Keime sterben“, betonte Maier.

In sogenannten Tiergesundheitsdienst-Betrieben (TGD) würden sich Landwirte heute freiwillig Kontrollen und einer klaren Dokumentation von Arzneimitteleinsatz verpflichten. Anders sei das bei den Nicht-TGD-Betrieben. „Die Einhaltung der tierarzneimittelrechtlichen Bestimmungen muss dort in Frage gestellt werden“, betonte Maier. Im Jahr 2011 waren laut Anfragebeantwortung des Gesundheitsministeriums 77 ausländischen Tierärzte in Österreich tätig, nur 14 davon in TGD-Betrieben. Heuer waren es (Stichtag Ende März) 55 von 178 Veterinären. „Niemand weiß, was die anderen gemacht haben und welche und wie viele Arzneimittel sie angewendet haben“, betonte Maier.

„Grundsätzlich dürfen ausländische Tierärzte in Österreich arbeiten“, erklärte Alexander Tritthart von der Tierärztekammer Österreich im APA-Gespräch. „Das Mitführen von Arzneimitteln ist erlaubt, beschränkt sich aber auf den Tagesbedarf. Außerdem dürfen nur bestimmte Arzneimittel abgeben werden.“ In den TGD-Betrieben würde Missbrauch auffallen. „Bei Nicht-TGD-Betrieben ist die Kontrolle auf amtliche Stichproben reduziert. Die Trefferwahrscheinlichkeit ist deutlich geringer.“

Zugleich schwebt der Vorwurf im Raum, dass ausländische Tierärzte, die Leistungen in Österreich erbringen, diese nicht versteuern. „Seit 2006 wären nur 21 Tierärzte mit Wohnsitz im Ausland steuerlich in Österreich registriert“, zitierte Maier aus einer Anfragebeantwortung des Innenministeriums und forderte: „Jeder Antibiotika-Einsatz in der Mast muss in Zukunft genau kontrolliert werden. Wichtig ist zu wissen, welchen Weg die Tierarzneimittel vom Pharmaunternehmen hin zum Anwender nehmen.“ Notwendig sei darum eine sogenannte „Antibiotika-Mengenstromanalyse-Verordnung“. Das Gesundheitsministerium hat bereits reagiert und die Kontrolle der zehn größten Rindermast-, Schweinemast-, Geflügelmast- und Legehennenbetriebe angeordnet. (APA)