Einigung mit Erben von Schieles „Häuser am Meer“
Im Restitutionsfall des Gemäldes „Häuser am Meer“ von Egon Schiele wurde nun mit allen Erben eine Einigung erzielt. Nach der bereits im Mai 2011 erzielten Einigung mit der einzigen noch lebenden Enkelin der früheren Besitzerin Eugenie „Jenny“ Steiner konnte nun „nach intensiven Bemühungen auch ein Vergleich mit den Erben nach Daisy Hellmann und Klara Mertens erzielt werden“.
Das gab der Vorstand der Leopold Museum-Privatstiftung am Donnerstag bekannt. Die vor einem Jahr erzielte Einigung mit der Enkelin hatte die Zahlung von 5 Mio. Dollar (3,48 Mio. Euro) für ihren Drittelanteil vorgesehen. Die Verhandlungen mit den zwei verbliebenen Erbengruppen hatten sich zuletzt vor allem darum gedreht, dass diese keine Erklärung unterschreiben wollten, in der die Einigung als „fair und gerecht“ bezeichnet worden wäre.
Das 1938 von den Nationalsozialisten beschlagnahmte Gemälde „Häuser am Meer“ gehörte der Industriellen und Kunstsammlerin Eugenie „Jenny“ Steiner (1863-1958), die unmittelbar nach dem „Anschluss“ nach Paris flüchtete und später in die USA emigrierte. 1941 wurden die „Häuser am Meer“ bei einer Auktion im Dorotheum von Josefine Ernst erworben, deren Sohn das Bild 1955 an Rudolf Leopold verkaufte. 2010 hatte ein vom Kulturministerium eingerichtetes Beratungsgremium das Werk als restitutionswürdig eingestuft. Als Privatstiftung ist das Leopold Museum aber nicht an das Kunstrückgabegesetz gebunden.