Reise

Urlaub im Regel-Dschungel

Die EU hat in vielen Lebensbereichen einheitliche Standards geschaffen. Auf Europas Straßen besteht jedoch ein wahrer Wildwuchs an Regeln. Zum Leidwesen von Reisenden.

Wien –Kommende Woche endet der Schulschluss. Für viele Tiroler ist das der Startschuss, um mit dem Auto in den Urlaub zu fahren. Doch der ÖAMTC empfiehlt, sich vor Abfahrt mit den Bestimmungen auseinanderzusetzen, die im bereisten Land im Straßenverkehr gelten. Die sind nämlich nicht einmal innerhalb der EU einheitlich. Und Verstöße können verdammt teuer werden und damit die Ferien vermiesen.

Tempolimits: In Europa gibt es zum Teil sehr unterschiedliche Tempolimits. Nur Deutschland hat kein generelles Tempolimit im hochrangigen Straßennetz. „Das heißt aber nicht, dass man das Gaspedal ohne Bedenken voll durchtreten darf“, erklärt Silvie Bergant vom ÖAMTC. Denn auf vielen Strecken gelten Beschränkungen.

In Italien und Kroatien herrschen gesonderte Geschwindigkeitsbeschränkungen für Führerscheinneulinge. In Italien darf man auch als Ausländer in den ersten drei Jahren nach Ausstellung des Scheins auf Autobahnen nur 100 statt 130 km/h und auf Schnellstraßen nur 90 statt 110 km/h fahren. In Kroatien besteht eine – eigentlich nur für Einheimische geltende – Sonderregelung für Lenker unter 25 Jahren. Sie müssen immer zehn km/h langsamer fahren. Der Club rät, sich auch als Urlauber daran zu halten. In Slowenien und Ungarn gilt auf Landstraßen ein verringertes Tempolimit von 90 km/h, das scharf kontrolliert wird.

Voraussichtlich erst 2013 tritt ein Abkommen zwischen Österreich, der Schweiz und Liechtenstein in Kraft, wonach Temposünder grenzüberschreitend bestraft werden können. Bergant warnt jedoch, dass dieses dann durchaus auch rückwirkend gelten könnte.

Abweichende Verkehrsbestimmungen: „Auch bei Promillegrenzen und anderen Bestimmungen gibt es europaweit keine einheitlichen Regelungen“, weiß Bergant. Beispiele gebe es zur Genüge: In Tschechien, der Slowakei und Ungarn gilt beispielsweise die 0,0-Promille-Grenze. In Spanien ist die Verwendung von Mobiltelefonen während der Fahrt nur mit einer im Fahrzeug eingebauten Freisprecheinrichtung gestattet, Telefonieren mit dem Headset ist verboten.

Mitführpflichten: „Die Mitführpflichten sind in Europa derzeit sehr unterschiedlich geregelt. In Frankreich muss ab 1. Juli beispielsweise ein Alkoholtestgerät im Auto mitgeführt werden“, erklärt die ÖAMTC-Expertin. Im Baltikum, Griechenland und der Türkei ist ein Feuerlöscher Pflicht, in Serbien müssen ein Abschleppseil und der Europäische Unfallbericht ins Auto. Der ÖAMTC fordert, dass dieses Dickicht an Regelungen ausgedünnt und innerhalb der EU vereinheitlicht wird.

Fahrverbote und Umweltzonen: „Der Dschungel an Fahrverbotszonen in Europa ist unübersichtlich“, kritisiert die ÖAMTC-Reiseexpertin. So bestünden in Deutschland bereits in mehr als 50 Städten Umweltzonen, für die Einfahrt wird eine Plakette benötigt. Auch in Italien ist Vorsicht geboten – in vielen Städten gibt es die „zona traffico limitato“ (ZTL). Diese verkehrsberuhigte Zone erstreckt sich meist auf Innenstadtbereiche. Auch in Dänemark, den Niederlanden, Großbritannien, Norwegen und Schweden gibt es unterschiedlich geregelte Fahrverbotszonen, über die man sich unbedingt vor Reiseantritt informieren sollte, empfiehlt der ÖAMTC.

Mietwagen: Vorsicht ist auch geboten, wenn man nicht mit dem eigenen Wagen in den Urlaub fährt, sondern sich ein Auto mietet. Schon bei der Buchung liegt die Tücke laut ÖAMTC oft im Detail. Extrakosten für Navigationsgeräte oder Kindersitze würden den Preis teilweise unvermutet in die Höhe treiben. Daher sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau gelesen werden. „Nach Möglichkeit sollte man noch vor der Abreise bei einem heimischen Vertragspartner buchen. Damit können etwaige Streitfälle im Heimatland verhandelt werden“, rät Bergant.

Zu besonderer Vorsicht rät sie bei Übernahme und Rückgabe des Leihwagens. Bei einem Rundgang sollte unbedingt auf abgefahrene Reifen, Licht-, Blech- und Lackschäden geachtet werden. Selbst geringfügige Mängel und Kratzer sollte man sich vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen und auch die Tankregelung sollte im Vorhinein geklärt werden.

Reisedokumente: Vielen ist das vielleicht nicht bewusst. Aber auch innerhalb der EU muss man sich immer und überall mit dem Reisepass bzw. Personalausweis ausweisen können. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Wer mit dem Auto verreist, sollte die Grüne Versicherungskarte an Bord haben, bei Autofahrten außerhalb Europas ist häufig der Internationale Führerschein erforderlich. (TT, APA)